Läuft die Zinsbindung für den Erstkredit aus, suchen viele Immobilieneigentümer nach einer günstigen
Anschlussfinanzierung. Steht im Zuge dessen ein
Bankwechsel an, rät die erstfinanzierende Bank meist mit dem Argument davon ab, dass der erforderliche Gang zum Notar teuer sei und die finanziellen Vorteile zunichte machen würde.
Doch diese Argumentation stimmt nicht. Im Gegenteil: Oftmals ist eine notarielle
Umschreibung der Grundschulden gar nicht erforderlich. Grund: Unterschreibt der Eigentümer den Kreditvertrag bei der neuen Bank, ermächtigt er diese, die Abtretung der Grundschuld bei der bisherigen Bank zu veranlassen. Auf diese Weise kann die bestehende Grundschuld von Bank zu Bank weitergereicht werden, ohne dass der Kreditnehmer beim Notar erscheinen muss.