Je nach Tarifvertrag spendiert der Chef jeden Monat bis zu 40 Euro VL, häufig aber nur einen Teil davon. Wer den Zuschuss nicht in voller Höhe bekommt, kann die Leistungen durch eigene Beträge aufstocken. Arbeitnehmer mit einem niedrigen zu versteuernden Einkommen (Alleinstehende max. 17.900 Euro/Verheiratete 35.800 Euro) erhalten vom Finanzamt zusätzlich neun Prozent Sparzulage.
Nach dem Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zur Entschuldung von Wohneigentum einsetzen. Zwei Möglichkeiten stehen zur Wahl: Entweder der Chef überweist die VL direkt in einen Bausparvertrag oder der Kreditnehmer lässt sich das Geld auf ein eigenes Konto auszahlen. In diesem Fall muss er dem Arbeitgeber die Verwendung zur Schuldentilgung durch eine Bestätigung des Kreditgebers nachweisen.
Die Schuldentilgung ist sehr lohnenswert. Wie die Stiftung Warentest errechnete, verringert sich die Restschuld eines zehnjährigen Hypothekendarlehens mit einem Zinssatz von fünf Prozent um über 6.200 Euro, wenn monatlich 40 Euro zusätzlich auf das Kreditkonto fließen.
Eine andere Möglichkeit, die VL zum Erwerb von Wohneigentum zu nutzen, besteht im verstärkten Ansparen von Eigenkapital. Eine Möglichkeit dafür sind zum Beispiel VL-Fondssparpläne. Auf sie kann man nicht nur die VL-Leistungen einzahlen, sondern auch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Zulage in Höhe von 20 Prozent auf einen Förderhöchstbetrag von 400 Euro pro Jahr wird Arbeitnehmern gewährt, deren zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro bei Ledigen bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten liegt. Nach Ablauf der siebenjährigen Sparfrist kann man das Fondsguthaben zur Aufstockung des Eigenkapitals oder auch als Sondertilgung einsetzen.