Einzahlungen in eine Kapitallebensversicherung, die der Tilgung eines Baudarlehens dient, brauchen nicht in den Effektivzins des Kredits eingerechnet zu werden. Mit diesem Urteil lässt der Bundesgerichtshof die Verbraucher deutlich im Regen stehen und bewahrt die Kreditinstitute vor milliardenschweren Erstattungsforderungen. (BGH, Az. XI ZR 17/04)
Im Urteil ging es um eine Kombination aus einem tilgungsfreien Darlehen und einer Kapitallebensversicherung, mit deren Auszahlung das Baudarlehen am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden soll. Obwohl die Police fester Bestandteil der Finanzierung ist, geben die Banken und Versicherungen den Effektivzins des Darlehens ohne die gezahlten Versicherungsbeiträge an. Diese Irreführung der Kunden ist nach dem BGH-Urteil völlig legal. Die Richter beriefen sich bei ihrer Entscheidung auf den Wortlaut der Preisangabenverordnung.