Während bislang der Zins bezogen auf die Laufzeit des Baudarlehens berechnet wurde, gilt jetzt: Der Sollzins (und letztlich der darauf basierende Effektivzins) ist jetzt bis zur kompletten Tilgung der Schuld auszuweisen. „Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen,“ lautet ein Karl Valentin zugeschriebenes Bonmot, das hier besonders zutreffend ist. Denn niemand kann beziffern, wie hoch der Baugeldzins in zehn Jahren sein wird.
Zunächst müssen sich Verbraucher an neue Begriffe gewöhnen: Denn der "Sollzins" ist jetzt an die Stelle des Nominalzinses getreten. Auf Basis dieses Sollzinses, den die Banken mitunter als "gebundenen Sollzins" ausweisen, wird nach den Vorgaben eines Anhangs im neuen Gesetz der Effektivzins berechnet. Den genauen Wortlaut können Sie
im bialloblog.de nachlesen.