In der Vergangenheit war die Finanzierung von Immobilien mittels
Kapital-Lebensversicherung bei Kapitalanlegern sehr beliebt: Der Immobilienkäufer nahm ein Hypothekendarlehen auf ohne es zu tilgen. Während der Kreditlaufzeit überwies er lediglich die fälligen Zinsen an die Bank. Zeitgleich wurde eine Lebensversicherung abgeschlossen, bei deren Ablaufleistung der offene Kreditbetrag am Darlehensende auf einen Schlag getilgt wurde. Vorteile: Die jährlichen Zinszahlungen an die Bank waren steuerlich absetzbar, die Ablaufsumme blieb steuerfrei. Lag die Überschussbeteiligung regelmäßig über dem Kreditzins, verbuchten Eigentümer Kapitalüberschüsse. Ralph Müller, Leiter Baufinanzierung bei der Deutschen Bank bringt es auf den Punkt: „Erwirtschaftete die Police mehr Ertrag als der Kredit kostet, machte der Kreditnehmer Plus.“
Das steuergünstige Konstrukt gehört jedoch der Vergangenheit an. Der Gesetzgeber hat die Steuervergünstigungen seit 1. Januar 2005 weitgehend abgeschafft. Die Zinszahlungen an die Bank sind nicht mehr absetzbar und die Erträge neu abgeschlossener Lebenspolicen werden seither mindestens zur Hälfte besteuert. Liegt die Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr bzw. läuft der Vertrag keine zwölf Jahre, ist gar die gesamte Ertragsleistung steuerpflichtig. Durch den Wegfall der Steuerbegünstigung und die seit Jahren rückläufigen Ablaufrenditen lohnen Baufinanzierungen mit Hilfe kapitalbildender Lebenspolicen heute kaum noch.