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10.09.2009 08:00 Uhr
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Bausparförderung

Varianten im Überblick

Von Fritz Himmel
Immobileienfinanzierung Bausparen Bausparförderung Wohnungsbauprämie Arbeitnehmersparzulage Verbraucherportal Biallo.de
Die Wohnung oder das eigene Haus mit einem Bausparer zu finanzieren, immer mehr Häuslebauer nutzen diese Variante. Unter betimmten Voraussetzungen gibt es dazu auch zusätzliche staatliche Fördermöglichkeiten. Diese sollte man kennen und nutzen.
1. Die Wohnungsbauprämie


Die Wohnungsbauprämie wird vom Staat in Form eines Zuschusses von jährlich bis zu 45,06 Euro auf Einzahlungen in einen Bausparvertrag von bis zu 512 Euro gezahlt und beträgt somit 8,8 Prozent pro Jahr. Wer mehr als die 512 Euro einzahlt, erhält ebenfalls 45,06 Euro. Wer weniger als 512 Euro im Jahr einzahlt, verschenkt einen Teil der staatlichen Förderung.
Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Beträge: Einzahlung bis 1.024 pro Jahr, Förderung 90,12 Euro.
Die Einkommensbemessungsgrenzen sind dabei großzügig angesetzt. Sie beträgt derzeit 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden und 51.200 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Verheirateten. Wer seinen Vertrag im Jahr 2009 abschließt, erhält die staatliche Prämie jedoch nur noch, wenn er diesen zum Bau oder Kauf einer Immobilie oder andere wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet. Nur wer bei Vertragsabschluss keine 25 Jahre alt ist, kann nach den sieben Jahren frei über sein Guthaben verfügen, ohne die Prämie zu verlieren.
Wohnungsbauprämie bekommen alle Sparer innerhalb dieser Bemessungsgrenze ab einem Alter von nur 16 Jahren und zwar vollkommen unabhängig vom Einkommen im Elternhaus.

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2. Die Arbeitnehmersparzulage


Die Zahlung der Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen ist die zweite Form, mit der Einzahlungen in einen Bausparvertrag gefördert werden. In diesem Fall erhalten Sparer vom Staat auf Einzahlungen von bis zu 470 Euro im Jahr eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent oder 42,30 Euro. Auch hier gilt: wer mehr einzahlt, bekommt trotzdem lediglich die maximal Förderung und wer weniger einzahlt, verschenkt einen Teil der Zulage.
Im Unterschied zur Wohnungsbauprämie gelten bei der Arbeitnehmersparzulage andere Bemessungsgrenzen und zwar wie im Jahr 2009 folgt: 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden und 35.800 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Verheirateten.

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