Bausparen mit öffentlicher Förderung
Bausparverträge schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Sparbeiträge bauen Eigenkapital auf, zugleich sichert sich der Kreditnehmer günstige Darlehenszinsen. Kreditzinsen von unter zwei Prozent sind derzeit bei der BHW Bausparkasse, einigen LBS sowie der Deutschen Bank möglich. Der Kapitalaufbau wird
durch staatliche Prämien unterstützt. So können Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen (VL) in den Vertrag einzahlen. Damit beteiligt sich der Arbeitgeber an der Kapitalbildung, zugleich eröffnen die VL den Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Das staatliche Geldgeschenk in Höhe von neun Prozent auf eingezahlte VL-Gelder, maximal 470 Euro pro Person und Jahr, erhalten alle Beschäftigten, die nicht mehr als 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro (Ledige/Verheiratete) im Jahr verdienen. Ergänzend zur Sparzulage können Bausparer Wohnungsbauprämie beantragen. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro (Ledige/Verheiratete) spendiert die öffentliche Hand bis zu 45 Euro für Ledige bzw. 90 Euro für Verheiratete pro Jahr hinzu.
Tipp: Bausparer besitzen bereits ab dem 16. Lebensjahr Anspruch auf Wohnungsbauprämie.
Riester-Förderung
Mit
Riester-Förderung kommen potentielle Eigenheimkäufer zügig zu einem Kapitalstock oder verringern laufende Finanzierungskosten. Jährlich spendiert der Staat 154 Euro Grundzulage sowie für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro bzw. 300 Euro, bei Geburt ab 2008. Ein Sparer mit zwei Kindern (2005 und 2008 geboren) profitiert also jährlich von maximal 639 Euro Zuschuss. In vielen Fällen winken zusätzlich Steuervorteile.
Um eine Immobilie zu erwerben, dürfen Riester-Sparer ihr Vorsorgevermögen bis zu 100 Prozent plündern. Möglich ist auch, die Riester-Beiträge zur laufenden Entschuldung von Hypothekendarlehen einzusetzen oder in Bausparverträge mit öffentlicher Förderung einzuzahlen. „Staatliche Fördermittel in der Spar- und Tilgungsphase bringen Bausparern erhebliche finanzielle Vorteile“, so Hartwig Hamm, Direktor der Landesbausparkassen. DB-Chef Müller verweist auf weitere Vorteile: „Riester-Guthaben mindern den notwendigen Kreditbedarf, dadurch sparen Darlehensnehmer Zinsen und verringern ihre monatliche Rate. Zudem beschleunigen Riester-Zahlungen in laufende Immobiliendarlehen die Tilgung.“
Wermutstropfen: Zwar müssen die für den Immobilienkauf entnommenen Fördermittel nicht mehr in den Vertrag zurückfließen, dafür wird der entnommene Betrag im Rentenalter besteuert.
Finanzexperten kritisieren, dass während der Steuerphase, die zum 85. Lebensjahr reicht, unterm Strich mehr Geld an den Fiskus zurückgezahlt werde, als man an Riester-Förderung erhalten hat. Auch der alternative Steuerrabatt von 30 Prozent bei einmaliger Steuerzahlung sei nicht vorteilhaft, weil der Progressionssprung die Steuerschuld in die Höhe katapultiert.
Tipp: Erwerben Käufer eine
Immobilie mit Riester-Mitteln, sollten sie sich die Steuerbelastung exakt ausrechnen lassen und die Kosten in die Gesamtfinanzierung einbeziehen.