Schlechter sieht es für all jene aus, die diese vertragliche Möglichkeit nicht haben oder für die eine Reduzierung der Tilgungsraten keine spürbare Entlastung bietet. Dann lohnt aber meist ein Gespräch mit der Hausbank. Sie ist durchaus bereit, für einen bestimmten Zeitraum – meist für einige Monate – eine Tilgungsaussetzung zu gewähren.
Oft für 3 bis 6 Monate Tilgungsaussetzung möglich
„Hierzu muss der Kreditnehmer seine Situation darlegen, beispielsweise, dass er kurzzeitig arbeitslos ist“, sagt Christian Schmid-Burgk, Baufinanzierungsspezialist von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Meist erhält der Kunde eine Tilgungsaussetzung von drei bis sechs Monaten. Selten erklärt sich die Bank auch mit einer Stundung des Gesamtbetrages einverstanden, eigentlich nur dann, wenn die Anfrage von einem langjährigen Kunden kommt.“ Doch Schmid-Burgk warnt auch davor, allzu sorglos Informationen an die Bank heranzutragen. „Das Institut besitzt in vielen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird. Ein Rettungsversuch muss auf den Einzelfall abgestimmt sein, um die eigenen vier Wände zu halten. Fachkundige Beratung ist nötig.“
Daher ist es in vielen Fällen für Darlehensnehmer klüger, der Bank einen finanziellen Engpass zu verschweigen, solange sich dieser nicht auf die Bedienung des Kredites auswirkt.