Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 20:38 Uhr
Startseite » Baufinanzierung » Immobilienfinanzierung und Lastenzuschuss
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Lastenzuschuss verspricht Abhilfe

Hat die Bank kein offenes Ohr für das Anliegen des Darlehensnehmers, bleibt noch die Alternative, den Dispo bei der Bank voll auszuschöpfen – was aber auch nur wenige Monate weiterhilft und bei Dispozinsen im zweistelligen Bereich die finanziellen Probleme verschärft. Besser ist es, sich um Lastenzuschuss zu bemühen. Dabei handelt es sich um eine Variante des Wohngeldes für bedürftige Eigentümer mit selbstgenutztem Wohnraum. Der Lastenzuschuss ist im Wohngeldgesetz (WoGG – Paragraf 1 Zweck des Wohngeldes) geregelt.
Lesen Sie auch

Forward-Darlehen
Trotz Zinsaufschlag mitunter preiswerter

Mit diesem Instrument fördert der Staat Personen mit selbstgenutztem Wohneigentum, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten des Wohnens zu decken. Förderfähig sind damit auch Kredite, die mit der Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum, dem Um- und Ausbau oder der Renovierung sowie Modernisierung einhergehen.

Die Förderkriterien setzen sich aus der Anzahl der Haushaltsangehörigen, dem Gesamteinkommen, den übrigen Wohnkosten und dem sonstigen Vermögen zusammen. Diese werden zusammen mit der Kreditbelastung in einen komplexen Faktor umgewandelt, aus dem sich der Zuschussbetrag errechnet. Insofern sind pauschale Angaben über die Höhe des Lastenzuschuss nicht möglich, eine Richtgröße können Betroffene mit Hilfe des Biallo-Lastenzuschuss-Rechners ermitteln.

Durchschnittlich 150 bis 200 Euro Unterstützung

Das größte Problem bei der Beantragung aus Sicht der Kommunen liegt darin, dass Antragsteller die Unterlagen teilweise unvollständig einreichen, was zur Verzögerung bei der Bearbeitung führt. Auszahlungen erfolgen ab einer Höhe von zehn Euro monatlich. In der Regel liegt die Spanne zwischen dem Mindestbetrag und etwa 800 Euro je nach Bedürftigkeit. Die geschätzten Durchschnittswerte bewegen sich zwischen 150 und 200 Euro im Monat. 

Die Wohngeldstelle übernimmt aber nicht die vollen Zins- und Tilgungsleistungen. Der Kreditnehmer muss – in Abhängigkeit von seinen Einkünften – einen großen Teil der Darlehensverpflichtungen selbst leisten. Trotzdem lohnt es sich, den Lastenzuschuss zu beantragen, da er einen finanziellen Spielraum schafft.

Weiterer Vorteil: Lastenzuschuss ist kein Kredit, der Geförderte braucht ihn daher auch nicht zurückzahlen. Der Lastenzuschuss wird über die örtliche Wohngeldstelle beantragt, dort kann man sich auch beraten lassen. Was die Beratung allerdings wert ist, ist schwer zu beurteilen. Viele Ämter halten sich zu Auskünften zum Thema Lastenzuschuss doch eher bedeckt.

Tipp: Prüfen sie vorab sorgfältig die Fördervoraussetzungen. Der Zuschuss wird zunächst für zwölf Monate gewährt. Dann ist meist Schluss mit der Zahlung, denn wenn der Antragsteller Arbeitslosengeld II erhält, ist er nicht förderfähig. Eine Förderung bei längerer Arbeitslosigkeit ist nur denkbar, wenn der Antragsteller keine ALG II-Leistungen bezieht.

ALG II kann auch Eigentümern zustehen


Bei längerer Arbeitslosigkeit sollten Eigentümer in jedem Fall prüfen, ob sie Anspruch auf Hartz IV haben. Ein „angemessenes“ Wohneigentum ist nämlich auch für ALG-II-Bezieher erlaubt. Die Obergrenze für eine Wohnung liegt für eine Familie mit zwei Kindern bei 120 Quadratmetern Wohnfläche – für ein Häuschen bei 130 Quadratmetern. Für größere Haushalte gelten höhere, für kleinere niedrigere Werte.

Die Hartz-IV-Ämter übernehmen, wenn die Immobilie als „angemessen“ gilt, auch die Unterkunftskosten. An der Tilgung beteiligen sie sich allerdings nicht, ebenso zahlen sie – zumindest ab dem siebten Monat des ALG-II-Bezugs – Eigentümern allenfalls so viel, wie auch Mietern zustünde.

Tipp: Betroffene sollten sich spätestens ein halbes Jahr vor dem Auslaufen des Arbeitslosengeld I beraten lassen, welche Regeln an ihrem Wohnort für die Übernahme von Unterkunftskosten bei Hartz IV gelten.
Seite 3/3
 
Immobilienfinanzierung und Lastenzuschuss
Seite 3: Lastenzuschuss verspricht Abhilfe
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: colourbox.com ID:3598
Nach Oben
Kostenlose Baufinanzierungs-App für Ihr iPhone
Anzeige
Biallo präsentiert

Weltweit gebührenfrei Bargeld abheben!

Das können Sie mit der kostenlosen Kreditkarte Visa Prepaid von Wüstenrot. Diese Visa-Karte auf Guthabenbasis erhalten Sie zusammen mit dem kostenlosen Girokonto Top Giro.
Klingt interessant, bitte mehr Infos ...
Newsletter
Jetzt abonieren
Anzeige
Zinskommentar von Peter Lindemann

Profiteure der Krise

Der Poker um die Rettung Griechenlands nimmt kein Ende. Seit Tagen ziehen sich die Verhandlungen für das 130 Milliarden Euro schwere Rettungspaket hin. Viel Zeit für eine Einigung aber bleibt nicht mehr. ... mehr
Anzeige
INTERHYP
Über 100 Banken aus einer Hand
Interhyp vergleicht die Baufi-Angebote von über 100 Banken, Sparkassen und Bausparkassen deutschlandweit. Ob Eigentumswohnung, Haus oder Grundstück - wir suchen die passende Baufinanzierung für Sie.
Infoservice-Baugeld, Foto: Kaarsten/Fotolia.com
Baufinanzierung Konditionen
1 1822 direkt
2,81 %
2 BB-Bank
2,85 %
3 BKM - Bausparks. Mainz
2,94 %
4 DEVK
2,94 %
5 LVM
2,95 %
Laufzeit:10 Jahre; Betrag 100.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH