Eine Finanzressource, die vielen zu diesem Zweck unbekannt ist, sind
Vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers. Sie lassen sich auch zur Entschuldung der eigenen vier Wände einsetzen. Bis zu 40 Euro gibt es je nach Tarifvertrag vom Chef. Wer nicht mehr als 17.900 Euro (Verheiratete 35.800 Euro) verdient, kann zudem vom Staat neun Prozent Arbeitnehmersparzulage erhalten. Fallen die Leistungen des Arbeitgebers mager aus, kann man auch aus eigener Tasche aufstocken.
Das Geld kann auf unterschiedliche Weise in die Immobilie fließen: Entweder zahlt es der Arbeitgeber direkt in einen Bausparvertrag ein oder er überweist es auf das Konto des Arbeitnehmers, der nachweisen muss, dass er es zur Schuldentilgung verwendet hat.
Andere Möglichkeit: Eigenkapital ansparen, um es dann als Sondertilgung zu nutzen. Mit den
vermögenswirksamen Leistungen geht das beispielsweise über einen Fondssparplan, auf den ebenfalls die Arbeitnehmersparzulage fließen kann. In diesem Fall beträgt sie 20 Prozent bei einer maximal geförderten Sparsumme von 400 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze liegt bei jährlich 20.000 Euro für Alleinstehende. Auch wenn sich durch dieses Geld keine riesigen Finanzierungssprünge machen lassen, summieren sich die Beträge jedoch über die Jahre – und vor allem fehlt das Geld an keiner anderen Stelle.