Der Zinsunterschied ist ein entscheidendes Kriterium beim Kostenvergleich unterschiedlicher Zinsbindungen. Vergleicht man beispielsweise ein zehnjähriges mit einem zwanzigjährigen Darlehen, kann bereits eine Differenz von einem Prozentpunkt dafür sorgen, dass die langlaufende Finanzierung nicht unbedingt günstiger ist als die Kombination von zwei kürzeren Darlehen.
Beispiel: Ein Immobilienkäufer nimmt bei Bank A ein Hypothekendarlehen über 150.000 Euro auf, der Nominalzins beträgt bei einer Laufzeit von 20 Jahren 4,59 Prozent. Bei einer Anfangstilgung von 3,0 Prozent zahlt er eine Monatsrate von 948,75 Euro, die Restschuld am Kreditende beträgt 2.951 Euro. Setzt man eine gleich hohe Rate für ein zehnjähriges Darlehen an, so erhält man bei Anbieter B ein Darlehen zu 3,29 Prozent Zinsen. Der Tilgungssatz könnte bei gleicher Monatsrate bis auf 3,6 Prozent steigen, was eine schnellere Entschuldung zur Folge hat.
Rechnet man nun aus, wie hoch der Zinssatz bei der Kreditverlängerung ausfallen könnte, um nach weiteren zehn Jahren auf etwa dem gleichen Schuldenstand zu sein wie beim Zwanzig-Jahres-Darlehen, so könnte dieser bis auf 7,6 Prozent Sollzins steigen. Der Tilgungssatz bei der Anschlussfinanzierung läge dann bei 6,5 Prozent, die Monatsrate bliebe mit 949,69 Euro etwa gleich hoch.
Das bedeutet, dass sich die Zinsen für das zehnjährige Darlehen im Vergleich zu heute mehr als verdoppeln könnten, und man würde mit zwei Zehn-Jahres-Darlehen unterm Strich günstiger fahren als mit einem Zwanzig-Jahres-Darlehen. Jeder Zinssatz unterhalb 7,6 Prozent verschafft Kreditnehmern mit zweimaligem Zehn-Jahres-Kredit finanzielle Vorteile, jeder Zinssatz darüber finanzielle Nachteile.