Von einer Immobilienkrise wie in den USA ist Deutschland zwar weit entfernt. Doch auch hier geraten viele, die in besseren Zeiten Wohneigentum erworben haben, in finanzielle Bedrängnis. Ihnen kann eine kaum bekannte staatliche Leistung helfen: der sogenannte Lastenzuschuss.
Dieser ist nicht etwa in einem aktuellen Konjunkturpaket enthalten, sondern seit jeher im Wohngeldgesetz verankert. Denn dieses Gesetz sieht neben dem „klassischen“ Wohngeld für Mieter auch für Eigentümer eine Unterstützung vor, sofern diese ihre Wohnung oder ihr Haus selbst bewohnen und in finanzielle Nöte geraten. Hierauf besteht bei Bedürftigkeit ein Rechtsanspruch.
Beispielfall
„Wovon sollen wir jetzt die 790 Euro pro Monat für unser Haus an die Bank zahlen?“, fragt sich Hans A. aus Frankfurt-Heddernheim. Vor acht Jahren hat er sich mit seiner fünfköpfigen Familie relativ preiswert ein Reihenhaus zugelegt. Er verdient als kaufmännischer Angestellter monatlich 2.000 Euro netto. Davon muss er seine Familie inzwischen allein ernähren, da seine Frau ihren freiberuflichen Übersetzerjob verloren hat. „Die rund 800 Euro, die meine Frau monatlich verdient hat, waren bei uns fest eingeplant, jetzt finanziere ich die monatliche Zins- und Tilgungsrate an die Bank mit einem teuren Überziehungskredit.“ Würde Hans A. bei der hierfür zuständigen kommunalen Wohngeldstelle den Lastenzuschuss beantragen, so könnte er monatlich immerhin 164 Euro erhalten – als Zuschuss und nicht als Darlehen.
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Höhe des Lastenzuschusses
Diese hängt – neben der Größe des Haushalts und der Höhe des Einkommens – von den finanziellen Belastungen durch das Wohneigentum ab. Dabei werden sowohl Zinsen als auch die Tilgung des Darlehens, das zum Erwerb, zum Bau oder zur Modernisierung der Immobilie dient, sowie die Bewirtschaftungskosten berücksichtigt. Nach der Wohngeldverordnung (Paragraf 13, Absatz 2) sind als „Instandhaltungs- und Betriebskosten“ 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr sowie die entrichtete Grundsteuer anzusetzen. Die monatliche Belastung zählt allerdings in jedem Fall nur bis zu bestimmten Obergrenzen. Sie gleichen denen, die auch für Mieter in vergleichbarer Situation gelten. In Frankfurt am Main sind beispielsweise für eine fünfköpfige Familie Belastungen in Höhe von maximal 787 Euro zuschussfähig.
Vermögen bewahren
Familie A. besitzt eine Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufswert von 30.000 Euro sowie zusätzlich noch Sparverträge für die Kinder. Diese Verträge muss die Familie nicht auflösen. Zwar prüfen die Wohngeldämter die Bedürftigkeit der Antragsteller. Dabei geht es allerdings – ganz anders als beim Arbeitslosengeld II – in der Regel nur um das Einkommen der Betroffenen und nicht um deren Vermögen. Ein Antrag auf den Lastenzuschuss kann allerdings abgelehnt werden (Paragraf 21 Wohngeldgesetz), „soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens“. Nähere Regelungen hierzu finden sich in den Verwaltungsrichtlinien. Danach ist „erhebliches Vermögen“ vorhanden, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder folgende Beträge übersteigt: 60.000 Euro für das erste und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied. Familie A. aus Frankfurt dürfte damit Rücklagen in Höhe von bis zu 150.000 Euro besitzen – und könnte dennoch den Lastenzuschuss erhalten.
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Wollen Sie mehr wissen? In unserem Dossier „Für Eigentümer in Nöten: Lastenzuschuss kann helfen!“ erfahren Sie unter anderem:
- Bis zu welcher Einkommensgrenze kann sich ein Antrag auf den Lastenzuschuss lohnen?
- Spielen Werbungs- und Kinderbetreuungskosten bei der Berechnung des Wohngelds eine Rolle?
- Kann der Lastenzuschuss wegen eines zu hohen Vermögen abgelehnt werden?
- Welche Kosten werden bei der Berechnung des Lastenzuschusses berücksichtigt?
- Zählt auch die volle Tilgungsrate?
- Was gilt, wenn keine Tilgung vereinbart wurde und statt dessen auf einen Lebensversicherungsvertrag angespart wird?
- Wie werden Bewirtschaftungskosten berücksichtigt?
- Spielen auch die Heizkosten für den Lastenzuschuss eine Rolle?
- Wird in Regionen mit hohen Immobilienpreisen eine höhere Belastung akzeptiert?
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