
Wohnriester kann sich lohnen – auch beim Bausparen
40 Prozent der Deutschen wissen nicht, dass sie den Staat am Immobilienkauf über den sogenannten Wohn-Riester beteiligen können. 30 Prozent finden die Regelungen zu kompliziert. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Immobilienportals Immowelt aus dem Mai 2009. Dabei kann sich der Wohn-Riester lohnen – auch beim Bausparen.
Die Bausparkassen waren die ersten, die im November 2008, zum Start der neuen Wohn-Riester-Produkte, Angebote auf den Markt brachten: „Den Bausparkassen ist sehr daran gelegen, dass der Kunde Wohn-Riester mit Bausparen gleichsetzt“, erklärt Arno Gottschalk, Finanzierungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Sie bieten seither Bausparverträge an, die sowohl in der Anspar- als auch in der Darlehensphase von der Riester-Förderung profitieren. Zudem haben sie Finanzierungskombinationen im Angebot, bei denen der Darlehensnehmer zunächst nur die Zinsen für das Darlehen zahlt. Anstelle der laufenden Tilgung bespart er einen Bausparvertrag, mit dem das Vorausdarlehen später abgelöst wird. „Ob solche Angebote gut sind, muss man im konkreten Einzelfall prüfen“, so Gottschalk. Bislang war das schwierig, weil der Kunde gar nicht erkennen konnte, wie teuer eine solche Finanzierungskombination wirklich ist. „Im Rahmen von Wohn-Riester ist aber gesetzlich geregelt, dass ein einheitlicher Effektivzinssatz für die gesamte Finanzierungskombination anzugeben ist. Das sorgt für mehr Transparenz und beseitigt einen wesentlichen Kritikpunkt, den wir ansonsten an solchen Finanzierungen haben“, so Gottschalk.
Niedrige Zinsen aufs Angesparte aber günstiges Darlehen
Der Hauptunterschied der Wohn-Riester-Bausparverträge zur klassischen Variante: Die Abschlussgebühr verteilt sich über fünf Jahre. Das bringt dem Bausparer einen etwas höheren Zinsertrag. Doch sowohl die geförderte als auch die ungeförderte Variante haben den gleichen Nachteil: Die Zinsen aufs Angesparte sind und bleiben auch trotz Förderung niedrig. "Dafür sichern sich Bausparer ein günstiges Darlehen für ihre künftige Immobilienfinanzierung, dessen Zinssatz schon heute feststeht. Sie schützen sich damit gegen steigende Zinsen am Kapitalmarkt ab", sagt Jörg Sahr, Experte für Immobilienfinanzierung bei der Stiftung Warentest.
Riester-Rechner
Mit wie viel Förderung kann ich in der privaten Altersvorsorge rechnen? Wir zeigen Ihnen
Ihre mögliche individuelle staatliche Förderung für Ihre privaten Altersvorsorge.
Steigen die Zinsen wieder, kann sich das Modell rechnen: Bei einem Ehepaar mit Kindern benötigen Mann und Frau zwei getrennte Bausparverträge, damit sie beide in den Genuss der Förderung kommen. Sie zahlen beide über sieben Jahre in ihre Verträge ein. Auch die staatliche Zulage fließt in die Bausparverträge. Dadurch wird in der Ansparphase der Eigenkapitalaufbau beschleunigt. Der Hauskauf wird mit Hilfe der beiden Bausparverträge und eines zusätzlichen Darlehens ermöglicht. Die Zulage fließt nun in die Tilgung des Bauspardarlehens und beschleunigt auch diese. Die dadurch gewonnen Raten nutzt das Ehepaar nun zur schnelleren Tilgung des ungeförderten Darlehens. Ist es auch hier vor der Zeit mit Abbezahlen fertig, legt es die verbleibenden Monatsraten sicher an und kann somit später die Steuerschuld aus dem Wohnförderkonto schneller abbezahlt.
Geld sollte für Immobilienerwerb genutzt werden
Nutzt der Bausparer das Geld nicht zum Immobilienerwerb, dann lohnt sich dieses Produkt für ihn eher nicht: Zwar kann er sich das Geld später als Rente auszahlen lassen, aber aufgrund der niedrigen Guthabenzinsen fällt die Rendite eher mager aus. "Als reine Sparanlage bietet ein Riester-Bausparvertrag nicht einmal einen Inflationsausgleich", so Sahr. Wichtig ist darum, so schnell wie möglich zu handeln, nachdem die Entscheidung gegen das Wohneigentum gefallen ist: Denn das angesparte Guthaben kann auch in einen besser verzinsten Riester-Banksparplan oder eine Riester-Rente übertragen werden. Das rechnet sich im Alter. Wer über das finanzmathematische Wissen verfügt, sollte hier mit spitzem Bleistift selbst rechnen – oder eine Verbraucherzentrale um Rat fragen. Das gilt im übrigen grundsätzlich vor dem Abschluss eines Riester-Produktes und vor jeder Immobilienfinanzierung.