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06.01.2012 14:05

Neuerungen 2012 Immobilienbesitzer

Vergünstigungen gesunken

von
Immobilienkäufern greift der Fiskus 2012 tiefer in die Tasche, selbst erzeugter Strom aus Photovoltaikanlagen wirft dagegen deutlich weniger ab.
Staatliche förderung Sparer und Immobilienbesitzer Vergünstifungen sinken
Ab Januar 2012 sinkt die staatliche Förderung für neu errichtete Photovoltaikanlagen um durchschnittlich 15 Prozent. Für Neuanlagen bis 30 kW, die den erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten Investoren ab Januar statt 28,74 Cent je Ki
Höhere Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb von Häusern oder Eigentumswohnungen mit Grund und Boden fällt Grunderwerbsteuer an. Der Steuersatz betrug bis 2007 einheitlich 3,5 Prozent. Im Zuge der Föderalismusreform haben zahlreiche Bundesländer die Steuersätze auf 4,5 oder 5,0 Prozent angehoben. Mehrere Länder haben die Abgabe inzwischen auf 5,0 Prozent erhöht, am 5.11.2011 zog Baden-Württemberg nach. Mit dem Jahresbeginn ist die Steuer in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf fünf Prozent vom Kaufpreis gestiegen. Bislang betrug sie 3,5 Prozent.
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Verbilligte Vermietung

Die Vermietung von Wohnraum an Angehörige ermöglicht auch bei ermäßigtem Mietzins Steuervorteile. Der Gesetzgeber schreibt allerdings bestimmte Mindestmieten vor, damit die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig sind. Beträgt die Miete mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete, sind die Kosten zu 100 Prozent absetzbar – diese Grenze gilt auch weiterhin. Liegt die vereinbarte Miete zwischen 56 und 75 Prozent des Vergleichsmarktes, ist voller Werbungskostenabzug nur bei positiver Ertragsprognose möglich, andernfalls dürfen die Kosten nur anteilig geltend gemacht werden. 2012 hat sich dieser Satz geändert. Hundertprozentiger Werbungskostenabzug ist dann nur noch möglich, wenn die Mietforderung mindestens 66 Prozent oder zwei Dritteln der ortsüblichen Vergleichsmiete erreicht. Einen Vorteil hat die Neuregelung allerdings: Die bislang aufwändig zu erstellende Ertragsprognose entfällt künftig.

Sinkende Solarförderung

Seit Januar 2012 sinkt die staatliche Förderung für neu errichtete Photovoltaikanlagen um durchschnittlich 15 Prozent. Für Neuanlagen bis 30 kW, die den erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten Investoren statt 28,74 Cent je Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent je kWh. Dennoch profitieren Investoren: Erstens von geringeren Investitionskosten, weil die Preise für Solaranlagen stark rückläufig sind. Und zweitens von hoher Planungssicherheit, weil der für das Jahr der Inbetriebnahme festgesetzte Vergütungssatz 20 Jahre lang garantiert ist.

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Arbeitnehmer: Höherer Pauschbetrag, gedeckelte Entfernungspauschale
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