Der Dezember 2010 ist vielen noch in deutlicher Erinnerung: Ganz Deutschland lag unter einer dicken Schneedecke, es herrschten eisige Temperaturen und der Verkehr kam stellenweise zum Erliegen. Ob dieser Winter erneut so streng wird, weiß niemand. Eines aber ist sicher: Um unangenehme Überraschungen auszuschließen, sollten sich Wohneigentümer
rechtzeitig auf Schnee und Eis einstellen. Immobilienexperten empfehlen dazu einen Fünf-Punkte-Check:
1. Dach: Wenn es stürmt und schneit, können sich Dachziegel und Befestigungen lockern. Feuchtigkeit kann dabei ins Haus eindringen – es drohen Schäden durch Wasser, Fäulnis und Schimmelbildung. „Defekte Dachziegel und wackelige Dachbleche sind Alarmzeichen und erfordern eine sofortige Reparatur“, sagt Jens Wohlfahrt, Immobilienexperte von der Deutschen Bank. Außerdem sollte man übriggebliebenes Herbstlaub aus der Dachrinne entfernen sowie Jalousien und Markisen gegen die anstehenden Winterstürme sichern.
2. Türen und Fenster: Wenn Türen und Fenster im Winter nicht dicht schließen, kann es zugig werden und die Heizkosten in die Höhe treiben. Deshalb verdienen Scharniere, Dichtungslippen aus Gummi und Fensterrahmen einen sorgfältigen Blick. Im Zweifelsfall sollte man Dichtungen austauschen und wackelige Scharniere reparieren.
3. Heizung: Heizungsanlagen müssen regelmäßig gewartet und auf äußere Schäden überprüft werden. Feuchte Stellen an Rohren und Heizkörpern sowie starker Ölgeruch sind Alarmzeichen. Die Heizungssteuerung sollte optimal eingestellt, der Außentemperaturfühler nicht verunreinigst und die Heizkörper entlüftet sein.
4. Wasser: Wasserbecken und Leitungen sind anfällig für Frostschäden. Deshalb sollte man Außenbecken entleeren und den Wasserzufluss abstellen. Ventile und Wasserhähne offen lassen, empfindliche Bauteile ausbauen oder winterfest verpacken.
5. Beleuchtung: Wenn es früh dunkel wird, werden Wege auf dem Grundstück schnell zur Stolperfalle. Deshalb muss die Beleuchtung im Außenbereich und am Eingang funktionstüchtig sein. Vor allem Vermieter sollten auf diesen Punkt achten, denn sie haften für eventuelle Unfallschäden ihrer Mieter oder Besucher.