Vermieter profitieren trotz verbilligter
Miete an Angehörige oder Freunde von Steuervorteilen. Die Aufwendungen für die Mietimmobilie sind in voller Höhe als
Werbungskosten abzugsfähig, während im Gegenzug nur geringe Mieteinnahmen zu versteuern sind. Allerdings schreibt das Finanzamt Grenzwerte vor: Vermieter können ihre Aufwendungen in voller Höhe absetzen, wenn die vereinbarte Miete mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erreicht. Liegt die vereinbarte Miete zwischen 56 und 75 Prozent des Vergleichsmarktes, ist voller Werbungskostenabzug nur bei positiver Ertragsprognose möglich, andernfalls sind die Kosten lediglich anteilig abziehbar. Ab 2012 ändern sich die Sätze. „Hundertprozentiger Werbungskostenabzug ist künftig immer dann möglich, wenn die Mietforderung mindestens 66 Prozent bzw. 2/3 der ortsüblichen Vergleichsmiete erreicht“, erläutert Jens Wohlfahrt, Baufinanzierungs-Experte bei der Deutschen Bank. Außerdem entfalle ab Januar die aufwändig zu erstellende Ertragsprognose.
Fördermittel werden gekürzt
Hausbesitzer, die eine
Photovoltaikanlage neu errichten, erhalten ab Januar weniger Geld. Die staatliche Förderung sinkt um durchschnittlich 15 Prozent. Für Neuanlagen bis 30 kW, die den erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten Investoren ab 2012 statt 28,74 Cent je Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent je kWh. Investoren profitieren aber weiterhin von hoher Planungssicherheit: „Erstens sind die Preise für Solarstromanlagen weiter rückläufig, zweitens ist der für das Jahr der Inbetriebnahme festgesetzte Vergütungssatz ist für die Dauer von 20 Jahren garantiert“, betont Immobilienexperte Wohlfahrt. Tipp: Wer sein eigenes Kraftwerk auf dem Dach installieren möchte, kann dazu günstige Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. „Zur Errichtung von Photovoltaikanlagen eignen sich preiswerte Modernisierungsdarlehen von Banken. Häufig ist eine Kombination mit zinsgünstigen KfW-Darlehen, etwa aus dem Programm Erneuerbare Energien, möglich“, so Wohlfahrt.