Da Überweisungen beschleunigt werden sollten, müssen Banken seit November 2009 die Kontonummer nicht mehr mit dem Namen des Zahlungs-Empfängers vergleichen. Diese vermeintliche Erleichterung birgt für Verbraucher Risiken – sowohl, wenn sie Geld überweisen, als auch wenn sie Zahlungsempfänger sind.
Wer versehentlich, etwa wegen eines Zahlendrehers, Geld auf ein anderes Konto überweist, dessen Inhaber unbekannt ist, für den wandelt sich die Beschleunigung ins komplette Gegenteil. Entdeckt der Zahler seinen Fehler frühzeitig, kann er seine Bank bitten, die Überweisung zu stoppen.
Ist es dafür zu spät, muss er jetzt die Bank des Kunden anschreiben, den Sachverhalt schildern und die Bank bitten, das Rückforderungsschreiben an den Kontoinhaber weiterzuleiten, bei dem die Überweisung irrtümlich gelandet ist. Und ob der dann zügig erstattet, ist nicht gewiss.
Achtung bei überwiesenen Cent-Beträgen
Wer dagegen kleinere Beträge überwiesen bekommt, die er nicht zuordnen kann, sollte ebenfalls wachsam sein. Hierbei kann es sich um eine Überweisung zur Ausforschung der Kontodaten handeln. Denn derzeit überweisen Betrüger Cent-Beträge auf Konten, deren Inhaber sie nicht kennen. Gibt es ein Konto mit der auf Verdacht ausgewählten Kontonummer und diese taucht auf deren Kontoauszug auf, dann nutzen sie diesen Weg, um per Einzugsermächtigung Zugriff zu nehmen und kleinere Beträge abzubuchen. Vorzugsweise am Monatsende, wenn es weniger auffällt.
Leichter machen es die Empfänger von Cent-Beträgen, wenn sie das Geld sogar zurücküberweisen: Dann sind Name des Kontoinhabers und Kontonummer bestätigt. Also: Rücküberweisungen von Kleinstbeträgen unterlassen, Kontoauszüge regelmäßig prüfen – und ungerechtfertige Abbuchungen binnen sechs Wochen widerrufen!