Opfer von gestohlenen Geldkarten können ein Lied davon singen: Große Summen verschwinden über Nacht vom eigenen Konto und man kann nichts dagegen tun. Fast eine halbe Million verlorene EC- und Kreditkarten registriert der zentrale Kartensperrdienst 116 116 pro Jahr. Einige Tipps, wie Sie sich schützen können.
Geheimnummer ist Kopfsache
Egal ob EC- oder Kreditkarte – jede Geldkarte besitzt eine individuelle Identifikationsnummer. Die Persönliche Identifiktions-Nummer ist ein vierstelliger Code, den der Kartenbesitzer von der ausgebenden Bank erhält. Die Pin benötigt man beim Bezahlen mit der Karte und beim Geldabheben am Automaten.
Nutzer sollten die Zahlenkombination am besten auswendig lernen und den Pin-Brief anschließend vernichten. Auf diese Weise ist jeglicher Missbrauch ausgeschlossen. Wer Angst hat, die Geheimzahl zu vergessen, der kann sie sich verschlüsselt aufschreiben, etwa als Zahlenfolge versteckt innerhalb einer ihm bekannten Telefonnummer.
Ausgeschlossen: Karte und Pin-Nummer dürfen nie zusammen, z.B. innerhalb der Geldbörse oder Handtasche, aufbewahrt werden. Vor Gericht haben Geschädigte stets das Nachsehen.
Bank fragt nicht nach Geheimzahl
Banken und deren Mitarbeiter werden weder am Telefon noch in E-Mails nach der Pin fragen. Wer eine solche Anfrage erhält, der sollte nicht darauf antworten, sondern unverzüglich seine Bank informieren – es handelt sich um gefälschte E-Mails.
Tipp: Beim Öffnen der Eingangstür zu einer Bank, etwa um Geld am Automaten abzuheben, wird das Institut niemals die Geheimzahl verlangen. Die Tür öffnet sich stets automatisch, wenn die EC- oder Kreditkarte durch den Leseschlitz gezogen wird. Sollte der Kunde aufgefordert werden, seine Geheimzahl einzugeben, ist etwas faul!
Geldkarte am Körper tragen
Um einem Diebstahl vorzubeugen raten die Verbraucherzentralen, Geldkarten wie Bargeld zu behandeln: So sollte man die Geldbörse stets in der geschützten Innentasche von Jacke oder Mantel aufbewahren und nicht in leicht zugänglichen Hand- oder Gesäßtaschen.
Tipp: Bankkarte nicht an Dritte weitergeben. Beim Bezahlen an der Kasse Karte stets im Auge behalten.
Aufbewahrung und Handhabe
Keine Geld- und Kreditkarten im Auto, Hotelzimmer oder im Reisekoffer aufbewahren, da hierfür seitens der Bank keine Haftung übernommen wird. Kommt es zu Streit vor Gericht, haben Bankkunden in der Regel schlechte Karten, da sie nach Ansicht der Gerichte eine Pflichtverletzung begangen haben.
Tipp: In fremden Restaurants Kreditkarte nie einem unbekannten Kellner mitgeben – hier besteht die Gefahr des Missbrauchs durch Datenkopie. Insbesondere im Ausland den Abbuchungsvorgang selbst durchführen oder wenigstens im Beisein verfolgen.
Verdeckte Pin-Eingabe
Wird Geld am Automaten abgehoben oder beim Händler mit Karte bezahlt, ist äußerste Vorsicht geboten. Die Eingabe der Pin sollte grundsätzlich verdeckt erfolgen. Am besten man hält die freie Hand oder einen Gegenstand (Handtasche, Schal etc.) über das Tippfeld oder beugt sich mit dem Oberkörper nach vorn. Auf diese Weise verhindert man, dass Diebe über die Schulter schauen können und anschließend versuchen, die Karte zu entwenden.
Tipp: Achten Sie am Bankautomaten auf genügend Sicherheitsabstand hinter sich. Fühlen Sie sich beobachtet oder bedrängt, lieber den Auszahlungs- oder Überweisungsvorgang abbrechen und einen anderen Automaten suchen.
Geldautomat prüfen
Das Gleiche gilt, wenn man Unregelmäßigkeiten am Geldautomaten feststellt. An öffentlich zugänglichen Automaten versuchen betrügerische Banden immer wieder Attrappen mit Tastenfeld und Kartenschlitz zu installieren. Schiebt der Kunde hier seine Karte ein und tippt die Geheimzahl in die Tastatur, registriert ein Chip in der Attrappe die Zahlen. Die Ganoven haben hinterher keine Mühe, die Zahlen auszulesen und mit der Karte auf Shoppingtour zu gehen.
Tipp: Vorab den Geldautomat in Augenschein nehmen und am Kartenschlitz rütteln. Ist der Vorsatz locker, lieber die Finger von diesem Automaten lassen und Meldung erstatten. Kommt die Karte nach dem Einstecken nicht wieder aus dem Automaten, sofort das Problem der Bank mitteilen und die Karte sperren lassen.
Bankverbindung geheim halten
Betrüger versuchen über weggeworfene Kontoauszüge aus Papierkörben an sensible Kontodaten zu gelangen. Auch Abbuchungsbelege, wie sie regelmäßig beim Tanken entstehen, sollte man nicht achtlos wegwerfen. Meist enthalten diese Belege Kontonummern und manchmal auch die Originalunterschrift des Kontobesitzers – eine Einladung für Diebe!
Interneteinkauf
Beim Onlinekauf sollte man darauf achten, dass die Datenleitung verschlüsselt ist und dass auf dem Rechner ein aktueller, funktionstüchtiger Virenschutz installiert wurde.
Wichtig: Unter keinen Umständen Geschäfte von öffentlich zugänglichen Rechnern aus tätigen, da hier Daten wie Geheimzahl oder Kartennummer in Zwischenspeicher gelangen und so für Dritte lesbar bleiben.
Kartenzahlung endgültig
Wer mit seiner EC- oder Kreditkarte bezahlt, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass damit ein vertraglich einwandfreier Kauf zustande kommt. Das Geschäft kann nicht einfach widerrufen werden. Wurde die Karte durch das Lesegerät gezogen und hat der Kunde den Beleg unterschrieben, ist das Geschäft wirksam, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 420/01)..