Entscheidung des OLG München dürfte richtungsweisend sein
Das Münchner OLG hatte die Sperrungen von einzelnen Banken als kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung gewertet, da die Sparkasse mit ihrem weit über 25.000 Automaten umfassenden Netz eine marktbeherrschende Stellung ausübe. Für Kunden von Direktbanken waren die Sperrungen deshalb ein Ärgernis, weil sie an mehreren Automaten versuchen mussten, Bargeld zu erhalten. Denn die genannten Banken ermöglichen ihren Kunden weltweit, wie die DKB, oder innerhalb der Eurozone, wie die ING-Diba, Geldautomaten kostenfrei zu nutzen. Die Kreditkarten werden in Zusammenhang mit kostenfreien Girokonten ausgegeben.
Hintergrund der Automaten-Blockade zahlreicher Sparkassen: Sie sperren die Automaten für Visa-Karten, weil sie mit dem Betrag von 1,74 Euro pro Abhebung, den Direktbanken für ihre Kunden übernehmen, nicht einverstanden sind, obwohl die tatsächlichen Kosten im Schnitt deutlich niedriger liegen.
Bundesweit haben rund 70 Sparkassen die
Geldautomaten für bestimmte Nutzer blockiert. Zunächst gilt aber die BGH-Entscheidung nur für den konkreten Fall. "Wie die Sparkassen auf diese Entscheidung reagieren, werden wir jetzt abwarten", so ING-Diba-Sprecher Patrick Herwarth gegenüber biallo.de. Sollten die Sparkassen "weiter auf Zeit spielen, werden wir weitere Verfahren anstrengen", so Herwarth.
Es dürfte jedoch unwahrscheinlich sein, dass andere Obergerichte vor diesem Hintergrund zu einer anderen Beurteilung kommen werden.