
Nicht rechtens: Sperrung von Geldautomaten für Direktbankkunden
Zum ersten Mal hat ein Oberlandesgericht die Sperrungen von Geldautomaten einer Sparkasse als rechtswidrig eingestuft. Kunden von Banken wie der ING-Diba, DKB, VW-Bank und Co., die mit einer Visa-Karte Geld an einem Sparkassen-Automaten ziehen wollen, darf dies nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München nicht verweigert werden - zunächst aber nur an Automaten der Sparkasse Ingolstadt.
Im konkreten Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) München die Sparkasse Ingolstadt verurteilt, die Geldautomaten-Sperren für die Visa-Karten fremder Institute zurückzunehmen und ihre Geldautomaten wieder zu öffnen (Aktenzeichen U(K)1607/10). Das Gericht hat damit der Berufung von ING-Diba, Volkswagen Bank und Targobank vollumfänglich stattgegeben und eine frühere Entscheidung des Landgerichts München aus dem Dezember 2009 (Aktenzeichen 9 HK 09435/09) aufgehoben. Im Geldautomatenstreit ist dies das erste und einzige Urteil eines Oberlandesgerichts. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt derzeit noch nicht vor.
Die Münchner Richter erkannten in der Sperrung einen Verstoß gegen das Kartellrecht. Ähnlich hatte bereits Ende 2008 das Landgericht Heilbronn die Sperrung der Geldautomaten für Visa-Karten anderer Banken durch die Kreissparkasse Heilbronn beurteilt. Damals sah das Gericht einen Verstoß gegen Paragraf 4 Nr. 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Az.: 21 O 135/08). Betroffen waren Kunden u.a. von ING-Diba, und Volkswagen Bank. „Wer die Visa-Flagge am Geldautomaten hat, ist nach den Visa-Regularien verpflichtet, Geld auszuzahlen“, so das Gericht damals.
"Unzulässige Diskriminierung"
Das Münchner OLG „bewertet die Sperrungen von einzelnen Banken als kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung, da die Sparkasse eine marktbeherrschende Stellung ausübe“, so Sven Matschulla, Ressortleiter Recht der ING-Diba.Für Kunden von Direktbanken ist die Sperrung ein Ärgernis. Sie sind so gezwungen, an mehreren Automaten zu versuchen, an Bargeld zu kommen. Einige Sparkassen sperren die Automaten für Visa-Karten, weil sie mit dem Betrag von 1,74 Euro pro Abhebung, den Direktbanken für ihre Kunden übernehmen, nicht einverstanden sind. Sie betonen einerseits, dass sie höhere Kosten hätten. Dabei hat ein Experte der Sparkassen-Organisation im Rahmen von Biallo-Recherchen eingeräumt, dass die tatsächlichen Kosten nur 63 Cent betragen.
Die ING-Diba zeigte sich „sehr zufrieden, dass das OLG dieses für alle Bankkunden erfreuliche Urteil gefällt hat und würden es begrüßen, wenn nun auch der Streit um die Höhe der Geldautomatengebühren zügig im Sinne der Kunden beigelegt wird.“ Ob das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zulässt und damit eine höchstrichterliche Entscheidung der Frage ermöglicht, ist bislang noch nicht bekannt.