Konto gesperrt - vor allem Empfänger von Arbeitslosengeld gehen leer aus
Seit 1. Juli können verschuldete Bürger mit dem neuen Pfändungsschutzkonto ihr Existenzminimum vor Gläubigern sichern. Manche Banken bieten allerdings dieses Konto erst gar nicht an oder verweigern die Auszahlung des Geldes.
Seit 1. Juli können verschuldete Menschen in Deutschland ihr bestehendes Girokonto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto – umwandeln lassen. Ziel ist es, Betroffene besser vor Zugriffen von Gläubigern auf ihren Lebensunterhalt zu schützen. Doch bereits kurz nach Einführung gingen offenbar viele Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II leer aus: Ihre Bank verwehrte ihnen schlichtweg die Auszahlung der Leistungen. Wie viele Kontoinhaber davon betroffen sind, ist unklar. Boulevardmedien berichten von "Zehntausenden", Bankensprecher und Justizministerium können bisher keine genauen Zahlen bestätigen.
Banken versus Ministerium
Aus Sicht der Geldinstitute ist ein Konstruktionsfehler im Gesetz Grund der Problematik. Hartz-IV-Behörden und Sozialämter überweisen ihre Hilfen schon jeweils zum Monatsende für den Folgemonat. Der Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat ist dann oft schon aufgebraucht, die Banken müssen aus Rücksicht auf mögliche Gläubiger Auszahlungen folglich verweigern.
Aus Sicht des Justizministeriums ist das Verhalten der Banken unverständlich. Bis zur Klarstellung bleibt Betroffenen nur weiter der Gang zum Amtsgericht, um eine Freigabe der Sozialleistungen zu beantragen. Allerdings sollen die Startschwierigkeiten des P-Kontos rasch behoben werden. "Noch diese Woche werden sich unsere Fachleute mit Vertretern der Kreditwirtschaft und der Schuldnerberatung zusammensetzen", so ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Ziel sei es, die Unklarheiten rasch zu beseitigen. Sollte sich herausstellen, dass das Gesetz präziser gefasst werden müsse, werde das Bundesjustizministerium schnell reagieren.
Biallo.de-Umfrage: Nicht alle Banken und Sparkassen bieten P-Konto an
Biallo.de hat überregionale und regionale Institute sowie Direktbanken zum Thema P-Konto befragt. Bei fast allen lauten die Antworten gleich: "Wir bieten keine speziellen Pfändungsschutzkonten an" und "Wer bereits Kunde ist, kann sein Girokonto in ein solches Konto umwandeln lassen. Gebühren werden dafür nicht erhoben. Für das umgewandelte Konto gelten ansonsten die gleichen Bedingungen".
Das heißt: Wer bereits ein Konto hat, ist fein raus. Leer gehen hingegen all die Personen aus, die über keine Kontoverbindung mehr verfügen. Sie sind auf den guten Willen der Banken angewiesen. Am leichtesten tun sich die betroffenen Personen bei den Sparkassen. Dort sollten sie nach einem Konto auf Guthaben-Basis fragen. Um die Kosten einzudämmen, sollte man darüber hinaus die Kontoauszüge immer selbst ausdrucken und die Automaten für Überweisungen nutzen.
Diese Banken wandeln bestehende Konten um:
| Überregionale Banken |
Regionale Banken |
Direktbanken |
| Postbank |
Frankfurter Sparkasse |
ING-Diba |
| Hypovereinsbank |
Hamburger Sparkasse |
1822direkt |
| Santander Consumer Bank |
Sparkasse Köln-Bonn |
Netbank |
| Targobank |
Nassauische Sparkasse |
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Stadtsparkasse München |
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Münchner Bank |
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Quelle: Biallo.de; Stand: Juli 2010
P-Konto auch für Neukunden
Ausnahmen sind bislang nur die Deutsche Bank und die Berliner Sparkasse, die auch neuen Kunden ein solches Konto anbieten. Doch während die Berliner es zumindest bei den monatlichen Grundgebühren von zwei bzw. vier Euro einschließlich Sparkassen-Card belassen, stellt Deutschlands Primus dafür 8,99 Euro in Rechnung. Zum Vergleich: Das Aktiv-Konto bekommt man für nur 4,49 Euro.