„Eine Sekunde, ich hab’s gleich.“ Fast jeder kennt die peinliche Situation, wenn man an der Supermarktkasse das Portemonnaie nicht findet. Ist der Geldbeutel nicht vergessen, sondern verloren oder gestohlen, gilt es schnell zu handeln.
„Am wichtigsten ist, sofort alle Bank- und Kreditkarten telefonisch sperren zu lassen“, sagt Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Für Schäden, die nach der Kartensperre erfolgen, haftet die Bank und nicht mehr der Kunde. Um den Sperr-Anruf im Zweifelsfall beweisen zu können, rät Holzhäuser, den Namen des Mitarbeiters und die Uhrzeit des Gesprächs zu notieren. Noch besser sei, wenn ein Zeuge während des Telefonats anwesend ist.
Nicht nur das Plastikgeld muss gesperrt werden
Auch die Krankenkasse, Bibliotheken, Videotheken, Fitnesscenter und alle anderen Unternehmen, von denen man Kundenkarten besitzt, sollten umgehend informiert werden. Je nach individuellen Vertragsregelungen müssen die Kunden sonst für entstandene Schäden haften. Mit der telefonischen Sperre aller wichtigen Karten und Dokumente ist es allerdings nicht getan. Zusätzlich muss der Verlust des Geldbeutels bei der Polizei gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Viele Banken und Kartenherausgeber wollen die polizeiliche Anzeige sehen, bevor sie entstandene Schäden regulieren. Auch neue Ausweispapiere und den Führerschein gibt es nur nach Vorlage der Anzeige – sofern die Papiere gestohlen wurden. Kommen Brieftasche, Plastikgeld und Dokumente im Ausland abhanden, müssen besondere Spielregeln beachtet werden.
Auch im Urlaub ist ein Diebstahl bei der zuständigen Polizei anzuzeigen. In Touristen-Regionen gibt es oft speziell geschulte Polizeibeamte mit Fremdsprachenkenntnissen. Sind die Ausweispapiere weg, sollte der nächste Weg zur deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat führen. Diese sind ermächtigt, einen "Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland" auszustellen. Dies geht schneller, wenn die Bestohlenen vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorlegen können. Kfz-Papiere, Führerschein und Personalausweis können allerdings nur von den Heimatbehörden ersetzt werden. Für die Rückreise ist eine Verlustbescheinigung der Polizei in der Regel ausreichend. Bargeld gibt es von der Botschaft nur in wenigen Ausnahmefällen - zurückgezahlt werden muss es in jedem Fall. Hotel- und Krankenhausrechnungen werden grundsätzlich nicht beglichen.