Nach Ansicht des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) sind viele der sogenannten Zinsanpassungsklauseln zu beanstanden. Diese räumen den Banken das Recht ein, die Zinsen nach „billigem Ermessen“ zu erhöhen. „Die Zinshöhe ist das eine Ärgernis, die Willkür bei der Zinsgestaltung das andere“, so VZBV-Vorstand Gerd Billen. Typische Klauseln lauten etwas so: „Wenn sich der Referenzzins um 0,25 Prozent ändert, passen wir den Zinssatz nach billigem Ermessen an“. Sie hat der
Bundesverband der Verbraucherzentralen zum Anlass genommen und im ersten Schritt zehn Banken abgemahnt.
Neben sieben Banken aus dem Genossenschaftsbereich - fünf Volksbanken, eine Sparda-Bank und eine PSD-Bank – sind dies drei private Banken. Neben der Allianz Bank handelt es sich um die Targobank und die ING-Diba. Doch jede Klausel ist anders - auch in ihrer Zielrichtung. Bei Deutschlands größter Direktbank lag die für Beobachter überraschende Abmahnung zwar noch nicht vor, man vermutet aber, dass das Schreiben der Verbraucherschützer sich ebenfalls auf die Frage des „billigen Ermessens“ bezieht.