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Letztes Mittel: Der Gang zum Anwalt

Reagiert der Zahlungsempfänger nicht, bleibt dem Geschädigten nur der Weg zum Rechtsanwalt. Schließlich hat der Unbekannte das Geld zu Unrecht erhalten und gilt juristisch gesehen als „ungerechtfertigt bereichert“. Der Begünstigte muss das Geld wieder herausrücken, entschied denn auch das Oberlandesgericht Celle (Az. 3 U 11/05).

Zwar berufen sich in manchen Fällen die glücklichen Empfänger auf die Regelung der „Entreicherung“. Dies ist möglich, zum Beispiel wenn der Kontoinhaber gar nicht mitbekommen hat, dass sein Konto aus versehen einen zu hohen Kontostand aufweist und er das Geld bereits ausgegeben hat. Die Gerichte erlauben den Tatbestand der „Entreicherung“ aber nur in seltenen Fällen. Die Celler Oberlandesrichter warfen im zu entscheidenden Fall dem Kontobesitzer vor, er habe seine Kontoauszüge nicht regelmäßig geprüft, wozu er als Girokontobesitzer aber verpflichtet sei. Bei genauer Prüfung wäre die Fehlbuchung ganz sicher aufgefallen. Der Mann musste die unberechtigt erhaltenen 5.000 Euro erstatten, obwohl er sie bereits ausgegeben hatte.
Überweisungsvorlage anlegen

Problematisch wird es, wenn der Geschädigte Bankkunde Namen und Adresse des Empfängers nicht ausfindig machen kann. Dann ist auch die Hilfe durch einen Rechtsanwalt nicht möglich. Im schlimmsten Fall muss er das Geld abschreiben.

Tipp: Bankkunden sollten vor jeder Überweisung die Bankleitzahl und die Kontonummer sowie den Betrag genau prüfen, bevor sie den Auftrag freigeben. Wer häufig Geld an den selben Empfänger überweist, der sollte sich eine korrekte Überweisungsvorlage anlegen – dann entfällt das Zahlendreher-Risiko ganz von selbst.
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Falschüberweisung
Seite 2: Letztes Mittel: Der Gang zum Anwalt
Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
08.01.2011 17:30 Uhr - von Bankkunde
Lastschrifteinzug statt Überweisung
Auf Grund der jetzigen Rechtsprechung ist es angeraten, statt Überweisungen Lastschrift-Erlaubnisse zu erteilen. Damit hat man ausreichend Zeit einer Abbuchung erfolgreich zu widersprechen.
01.01.2011 17:57 Uhr - von nobbie
Falschüberweisung
Ich helfe mir, indem ich stets eine terminierte Überweisung tätige. Dann habe ich auch nach Bestätigung durch meine TAN-Nummer genügend Zeit mir nochmals intensiv und genau anzuschauen, was ich da eigentlich angegeben habe. und bis zum Ausführungstermin kann ich meine Überweisung noch ohne Schwierigkeiten stornieren.
01.10.2010 11:39 Uhr - von schörschi
Falschüberweisung
@Matthias: Da kann ich nur uneingeschränkt zustimmen!!! Es gilt zu hoffen, dass hier endlich die "Politik" einschreitet... Was ich weiter zu diesem Thema denke: siehe mein Kommentar zum biallo-Artikel/-Interview "Fünf Fragen an: Bankrechtler Georg Bitter - Bankkunden werden durch Überweisungs-AGB benachteiligt" vom 10.09.2010.
17.03.2010 11:26 Uhr - von Matthias
Falschüberweisung
Man kann es drehen und wenden wie man will: Das ist absolut verbraucherunfreundlich, Frau Aigner ! Fehler und/oder Irrtümer dieser Art sind immer möglich und menschlich. Es kann und darf nicht sein, daß ein Irrtum bis zur Enteignung führen kann. Hier ist dringend Nachbesserung nötig ! Handeln Sie als Verbraucherministerin !
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