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Falschüberweisung

Wie bekommt man sein Geld zurück?

19.05.2011 00:01
Von Max Geißler
Ein Tippfehler und die Überweisung landet nicht auf dem gewünschten Empfängerkonto, sondern verirrt sich im Datendickicht der Bank. Welche Möglichkeiten bestehen, das Geld zurückzuholen?
Falschüberweisung
Beim Online-Banking kann es schnell zu Fehlern kommen. Anders als früher muss heute jeder, dem dieses Missgeschick passiert, davon ausgehen, dass der Betrag auch auf einem falschen Empfängerkonto landet. „Aufgrund neuer rechtlicher Regeln müssen Geldhäuser seit Anfang November 2009 die Kontonummer nicht mehr mit dem Namen des Empfängers vergleichen“, erklärt Thomas Bieler von der ING-Diba den verringerten Kundenschutz. Eine Folge aus dieser Veränderung besteht nach seiner Ansicht darin, dass Kunden gegenüber ihren Kreditinstituten nunmehr keinen Anspruch auf die Erstattung des fehlgeleiteten Betrags haben.
  Girokonto-Anbieter Kosten
pro Jahr
in Euro
Dispo-
zins
Gut-
haben-
zins
Bargeld-
versorgung
 
1
DKB Deutsche Kreditbank
+10,47  7,90% 0,5% weltweit
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2
SKG Bank
+3,27  7,90% 0,5% weltweit
kostenlos
3
ING-Diba
+2,17  9,00% 0,00% Euroraum
kostenlos
4
Cortal-Consors
+0,67  9,50% 0,00% weltweit
kostenlos
 
5
Comdirect
-0,53  9,90% 0,00% weltweit
kostenlos
Voraussetzungen:
 regelmäßiger Geldeingang 3.000€ monatlich
 wird als Gehaltskonto genutzt
 durchschn. Guthaben von 2.500€ an 20 Tagen/Monat
 durchschn. Überziehung von 900€ an 10 Tagen/Monat
 EC-Karte und Partnerkarte
 Kreditkarte mit 2.000€ jährlichem Umsatz
 ein vorhandenes höherverzinsl. Zinskonto soll genutzt werden
 72 Online-Buchungen im Jahr; für die Anschaffung eines Sicherungssystems sind einmalige Kosten 10€ akzeptabel
Daten von: 10.02.2012
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
 reines Online-Konto
Auf Einsichtigkeit des Empfängers hoffen

Wer sein Geld zurück haben will, der sollte schnell aktiv werden. Sobald man den Fehler bemerkt, gilt es unverzüglich die Hausbank zu informieren. Unter Umständen kann sie die Überweisung noch vor Gutschrift des Betrags auf dem falschen Empfängerkonto stoppen. „Fällt der Fehler erst später auf, wird es kompliziert, weil Banken Namen und Anschrift ihrer Kunden ohne deren Zustimmung aus Datenschutzgründen nicht weitergeben dürfen“, so Bieler. Da der Auftraggeber der Überweisung Namen und Adresse des unbeabsichtigten Empfängers nicht kenne, bleibe ihm nur eine Möglichkeit: Er muss die Bank des Empfängers direkt anschreiben, den Fall schildern und das Geldhaus bitten, den Rückforderungsbrief an den Kontoinhaber weiterzuleiten, damit dieser eine Rücküberweisung veranlasst.
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Leserkommentare

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08.01.2011 17:30 Uhr
Bankkunde: Lastschrifteinzug statt Überweisung
Auf Grund der jetzigen Rechtsprechung ist es angeraten, statt Überweisungen Lastschrift-Erlaubnisse zu erteilen. Damit hat man ausreichend Zeit einer Abbuchung erfolgreich zu widersprechen.
01.01.2011 17:57 Uhr
nobbie: Falschüberweisung
Ich helfe mir, indem ich stets eine terminierte Überweisung tätige. Dann habe ich auch nach Bestätigung durch meine TAN-Nummer genügend Zeit mir nochmals intensiv und genau anzuschauen, was ich da eigentlich angegeben habe. und bis zum Ausführungstermin kann ich meine Überweisung noch ohne Schwierigkeiten stornieren.
01.10.2010 11:39 Uhr
schörschi: Falschüberweisung
@Matthias: Da kann ich nur uneingeschränkt zustimmen!!! Es gilt zu hoffen, dass hier endlich die "Politik" einschreitet... Was ich weiter zu diesem Thema denke: siehe mein Kommentar zum biallo-Artikel/-Interview "Fünf Fragen an: Bankrechtler Georg Bitter - Bankkunden werden durch Überweisungs-AGB benachteiligt" vom 10.09.2010.
17.03.2010 11:26 Uhr
Matthias: Falschüberweisung
Man kann es drehen und wenden wie man will: Das ist absolut verbraucherunfreundlich, Frau Aigner ! Fehler und/oder Irrtümer dieser Art sind immer möglich und menschlich. Es kann und darf nicht sein, daß ein Irrtum bis zur Enteignung führen kann. Hier ist dringend Nachbesserung nötig ! Handeln Sie als Verbraucherministerin !
Foto: colourbox.com ID:3661
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