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10.09.2010 10:17

Fünf Fragen an: Bankrechtler Georg Bitter

"Bankkunden werden durch Überweisungs-AGB benachteiligt"

von
Georg Bitter Bankrechtler Interview Überweisung Risiko Verbraucher Finanzportal Biallo.de
Professor Dr. Georg Bitter, Bankrechtler an der Universität Mannheim
Überweisungen können für Verbraucher, die sich vertippt haben, teuer werden. Bankrechtler Professor Georg Bitter von der Universität Mannheim erklärt die Risiken, die besonders in Deutschland lauern - und wie die Banken es besser machen könnten.
Biallo.de: Worin bestehen für Verbraucher die wesentlichen Risiken bei Überweisungen?

Georg Bitter: In Deutschland sind Überweisungen durchaus risikobehaftet. Denn: Als Kundenkennung für eine solche Überweisung wurde auf Betreiben der Banken lediglich die Bankleitzahl und die Kontonummer definiert, mehr nicht. Auf europäischer Ebene ist dagegen die IBAN als zweistellige Prüfziffer erforderlich, die verhindert, dass eine fehlerhafte Überweisung überhaupt ausgeführt wird. Ohne sie können fehlerhafte Überweisungen, etwa wegen eines Zahlendrehers, nicht stattfinden.

Biallo.de: Was bedeutet das, wenn der Überweisende irrtümlich eine falsche Kontonummer eingibt?

Georg Bitter:
Nach der Definition der deutschen Kundenkennung ist es dennoch eine ordnungsgemäße Überweisung, denn sie weist Bankleitzahl – da passieren kaum Fehler – und Kontonummer aus. Die Kundenkennung erklärt in so einem Fall also den falschen Empfänger zum richtigen. Landete das Geld allerdings wegen einer falschen Kontonummer auf einem falschen Konto, gehen die Probleme los.

Biallo.de: Sie meinen die Probleme für den Kunden, denn die Bank hat ja alles richtig gemacht?

Georg Bitter: Genau. Und die Bank kann die Überweisung nicht stornieren, da ja eine Kundenkennung vorhanden war. Wer Inhaber des Kontos bei der Empfängerbank ist, kann die Bank des überweisenden Kunden aber nicht sagen, da sie es nicht weiß. Der Kunde muss sich also an die Empfängerbank wenden und herausfinden, wer Inhaber des falschen Kontos ist. Manche Banken verweisen hier schon auf das Bankgeheimnis. Diese Verlagerung des Risiko auf den Kunden ist rechtlich problematisch, worauf auch bereits der führende BGB-Kommentar Palandt hinweist.
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Biallo.de: Wie könnte man das besser lösen?

Georg Bitter: Durch eine Prüfziffer wie bei der IBAN, wodurch 97 Prozent aller Fehler vor Ausführung der Überweisung festgestellt und verhindert werden könnten. Oder eine teilweise Namenskennung wie etwa bei der Steuernummer würde für Sicherheit sorgen. Wir brauchen leistungsfähige Prüfziffern. Allerdings haben sich ja gerade die deutschen Banken die einfache Kundenkennung ausbedungen. Manche Banken haben wohl auch technische Probleme, insoweit für größere Sicherheit ihrer Kunden zu sorgen.

Biallo.de:
Was können betroffene Kunden unternehmen?

Georg Bitter: Die AGB für Überweisungen sind bei den Banken weitgehend einheitlich. Sie stellen nach meiner Meinung eine unangemessene Beteiligung für den Kunden dar, worauf aber auch schon Hartwig Sprau in seiner Kommentierung im Palandt und auf dem Bankrechtstag hingewiesen hat. Auch er bezweifelt, dass die deutsche Kundenkennung rechtmäßig ist. Dies müsste einmal gerichtlich überprüft werden.
Georg Bitter, geboren 1968 in Bonn, ist seit dem Wintersemenster 2005/2006 Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim. Bitter wurde 1999 zum Dr. jur. promoviert, 2005 folgte die Habilitation.
Leserkommentare
07.09.2011 14:37 Uhr - von Hannes
Tipp des "Bankexperten?"
Prof. Bitter erwähnt nicht, dass auch bei normalen Inlandsüberweisungen die Kontonummer in den meisten Fällen durch ein Prüfziffernverfahren geischert ist und damit überwiegende Anzahl der Fehler des Auftraggebers abgefangen werden. Und wenn ihm die IBAN als gute Lösung gefällt, sollte er den Tipp geben, dass man auch im Inland die IBAN nutzen kann (mittels SEPA-Überweisung), wenn man mehr Sicherheit haben will.(Übrigens zum gleichen Preis)
10.09.2010 16:53 Uhr - von schörschi
Benachteilung durch Überweisungs-AGB
Herr Bitter hat recht, wenn er sagt, dass die derzeit gängige Praxis im Überweisungsverkehr in Deutschland (als Kundenkennung ist die Kontonummer in Verbindung mit der Bankleitzahl ausreichend) gerichtlich geprüft werden sollte. Scheinbar wird aber jetzt auf die erste Einzelfallentscheidung eines deutschen Gerichts gewartet, die dann evtl. aber nicht allgemeingültig auf andere Fälle im Land anwendbar ist. Wenn sogar schon führende Juristen die deutschen Regelungen für rechtlich problematisch halten bzw. deren Rechtmäßigkeit anzweifeln, erschließt es sich mir nicht, dass nicht eine entsprechende Initiative (wie auch immer die aussehen mag) aus dieser Richtung kommt!!! Bundestagsabgeordnete lassen sich doch sicher auch oft juristisch beraten bzw. sind selbst Juristen - warum setzt man nicht dort an und versucht entsprechende Gesetzesänderungen zu erreichen?
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