Pin-Abfrage: Die Geheimnummer ist nur dem Kartenbesitzer bekannt! Banken und deren Mitarbeiter werden weder am Telefon noch in E-Mails nach der Geheimnummer fragen.
- Wer eine solche Anfrage erhält, der sollte nicht darauf antworten, sondern unverzüglich seine Bank informieren.
- An Türöffnern bei Banken wird das Institut niemals die Geheimzahl verlangen. Die Tür öffnet sich automatisch, wenn die Kreditkarte durch den Leseschlitz gezogen wird.
Geldautomat prüfen: An öffentlich zugänglichen Automaten versuchen betrügerische Banden immer wieder Attrappen mit Tastenfeld und Kartenschlitz zu installieren. Schiebt der Kunde hier seine Karte ein und tippt die Geheimzahl in die Tastatur, registriert ein Chip in der Attrappe die Zahlen. Die Ganoven haben hinterher keine Mühe, die Zahlen auszulesen und mit der Karte auf Shoppingtour zu gehen.
- Vorab den Geldautomat in Augenschein nehmen und am Kartenschlitz rütteln. Ist der Vorsatz locker, lieber die Finger von diesem Automaten lassen und Meldung erstatten.
- Kommt die Karte nach dem Einstecken nicht wieder aus dem Automat heraus, sofort das Problem der Bank melden und die Karte sperren lassen.
Interneteinkauf: Beim Onlineshopping gilt besondere Vorsicht!
Onlinekäufe nur mit verschlüsselter Datenleitung tätigen. Bei der sogenannten SSL-Verschlüsselung zeigt die untere Statuszeile des Browserfensters eine geschlossenes Sicherheitsschloss.
- Auf dem Rechner sollte stets ein aktueller, funktionstüchtiger Virenschutz installiert sein.
- Manche Online-Shops verlangen zusätzlich zur Kartennummer und dem Verfallsdatum die Eingabe der 3-stelligen Nummer, die auf der Rückseite der Kreditkarte im rechten Teil des Unterschriftsstreifens zu sehen ist – ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor!
- Pin und Tan werden bei Kreditkartenzahlungen grundsätzlich nicht abgefragt.
- Unter keinen Umständen Onlinegeschäfte von öffentlich zugänglichen Rechnern aus tätigen!