Die jetzt ergangene Münchner Entscheidung kommentierte der Sparkassenverband bankenuntypisch rustikal: „Das Urteil des Landgerichts München macht deutlich, dass viele Direktbanken ihr Versprechen einer sicheren Bargeldversorgung für ihre Kunden nicht aus eigener Kraft erfüllen können. Sie können dies nur als Trittbrettfahrer von Wettbewerbern. Dies müssen Sparkassen auch in Zukunft nicht akzeptieren."
Nur höchstrichterliche Entscheidung bringt Gewissheit
Der Geldautomatenstreit schwelt bereits seit geraumer Zeit, auch Gerichte wurden schon beschäftigt. Die bisherigen Verfahren liefen aber lediglich im einstweiligen Rechtsschutz. Bislang erging hierbei nur ein rechtskräftiges Urteil gegen die Sparkasse Schaumburg in Niedersachsen. Bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist das jeweils zuständige OLG immer die letzte Instanz. Bei Hauptsacheverfahren hingegen wird eine deutlich umfangreichere rechtliche Prüfung vorgenommen. Diese Verfahren dauern zwar daher länger, sie bieten aber den Vorteil, dass eine Rechtsstreitigkeit bis vor den Bundesgerichtshof getragen werden kann. Und die höchstrichterliche Prüfung ist genau das, was die klagenden Banken bezwecken.