
Das Landgericht München gab grünes Licht für Sparkassen, die ihre Geldautomaten für Direktbank-Kunden gesperrt haben
Sparkassen dürfen ihre Geldautomaten für die Visa-Kreditkarten von Direktbanken sperren. So lautet zumindest der Tenor eines Urteils, den das Landgericht München am Dienstag gefällt hat. Das Gericht habe die Klage mehrerer Banken in allen Punkten zurückgewiesen, so der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV).
Die Urteilsbegründung lag noch nicht vor. Das Urteil (Aktenzeichen 9 HK 09435/09) ist noch nicht rechtskräftig. „Sparkassen sind nicht dazu verpflichtet, ihre Infrastruktur auch den Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen“, wiederholte der Sparkassenverband in einer ersten Reaktion seine Rechtsposition.
Im konkreten Fall hatte die Sparkasse Ingolstadt den Zugriff auf ihre Automaten verweigert. Dagegen hatten die Direktbank ING-Diba, die Citibank und die Volkswagenbank geklagt. Sie erwägen, in die nächste Instanz zu gehen. Womöglich wird aber erst der Bundesgerichtshof das letzte Wort in Sachen Geldautomatenzugang haben, denn andere Gerichte haben vergleichbare Fälle anders entschieden.
Landgericht Heilbronn sah in Sperrung Wettbewerbsverstoß
Vor genau einem Jahr hatte das Landgericht Heilbronn die Sperrung der Geldautomaten für Visa-Karten anderer Banken durch die Kreissparkasse Heilbronn für rechtswidrig erklärt. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen Paragraf 4 Nr. 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Az.: 21 O 135/08). Betroffen waren Kunden u.a. von Citibank, ING-Diba, und Volkswagen Bank. „Wer die Visa-Flagge am Geldautomaten hat, ist nach den Visa-Regularien verpflichtet, Geld auszuzahlen“, zitierte Richter Eckehart Münch damals aus den Urteilsgründen. Wer nur beschränkten Zugang zum Geldautomaten gewähre, benötigt nach den Entscheidungsgründen der zuständigen Kammer für Handelssachen die vorherige schriftliche Zustimmung von Visa, die hier nicht vorgelegen habe, so der Sprecher des Landgerichts Heilbronn.