Das Landgericht Heilbronn hat die Sperrung der Geldautomaten für Visa-Karten anderer Banken durch die Kreissparkasse Heilbronn für rechtswidrig erklärt. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen Paragraf 4 Nr. 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Az.: 21 O 135/08). Betroffen waren Kunden von Citibank, ING-Diba, Santander Consumer Bank und Volkswagen Bank.
„Wer die Visa-Flagge am Geldautomaten hat, ist nach den Visa-Regularien verpflichtet, Geld auszuzahlen“, zitierte Richter Eckehart Münch aus den Urteilsgründen. Wer nur beschränkten Zugang zum Geldautomaten gewähre, benötigt nach den Entscheidungsgründen der zuständigen Kammer für Handelssachen die vorherige schriftliche Zustimmung von Visa, die hier nicht vorgelegen habe, so der Sprecher des Landgerichts Heilbronn. Zudem seien die Kosten für Bargeldauszahlungen am Automaten, die das Gericht mit 60 bis 63 Cent bezifferte, durch das Interbankenentgelt von 1,74 Euro abgedeckt, so dass der Sparkasse keine Kostennachteile entstünden, wenn Kunden anderere Banken den Geldautomaten nutzten.
Ende November hatte das Landgericht Halle (Az 8 O 1485/08) eine einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz abgelehnt. Die zweite Kammer für Handelssachen hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass mit der Sperrung keine wettbewerbswidrige Behinderung der anderen Banken einhergehe und auch eine Diskriminierung der Visa-Karten-Nutzer nicht vorliege. Hinzu komme, dass niemand verpflichtet sei, einen Wettbewerber zum eigenen Schaden zu fördern, so das Gericht. Dies scheint bislang eine Einzelmeinung zu sein.
Somit sind von bislang vier gerichtlichen Auseinandersetzungen drei zu Gunsten der klagenden Banken ausgegangen. Der Erfolg vor dem Landgericht Halle war der bislang einzige Erfolg der Sparkassen.