Die ING-Diba wird zusammen mit der Citibank, der Santander Consumer Bank und der VW-Bank „rechtliche Schritte“ einlegen, so Diba-Sprecher Andre Kauselmann. Die Institute wehren sich dagegen, dass etwa jede zehnte der 446 Sparkassen ihre Geldautomaten für die Inhaber von Visa-Karten dieser Banken gesperrt haben. „Und dies, obwohl wir eine Filialbank sind mit 100 Filialen und eigenen Geldautomaten“, so Anke Wolff, Sprecherin der Santander Consumer Bank. Zudem sei ihre Bank Mitglied im Verbund Cash Pool, der bundesweit rund 2500 Geldautomaten betreibt, etwa ein Zehntel des Sparkassen-Netzes.
Kostenloser Visa-Einsatz nur international?
Die Sparkassen sehen sich im Recht: „Die Vereinbarung mit Visa gilt nur für den internationalen Zahlungsverkehr“, so Sparkassen-Sprecherin Cosima Ningelgen vom Ostdeutschen Sparkassenverband. Diese Position wird auch im Vorstand des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) vertreten. "Selektive Sperrungen von Visa-Karten sind möglich und zulässig", sagt DSGV-Sprecherin Michaela Roth. Zudem sei es die Entscheidung jeder einzelnen Sparkasse, welcher Bank sie Visa-Bargeldtransaktionen an Geldmaschinen ermögliche.
Der Streit spiegelt den immer schärfer werdenden Wettbewerb in der deutschen Bankenlandschaft. Bislang wurde stets der Kostenaspekt als Grund für die Automatensperrung genannt. Da aber die betroffenen Banken für eine Transaktion, die durchschnittlich etwa 60 Cent kostet, bis zu 1,74 Euro pro Bargeldverfügung mit der Visa-Karte an die den Geldautomat betreibende Bank zahlen, wird dies nicht der alleinige Grund sein. Beobachter vermuten, dass zum einen die verhinderte Freigabe der Entgelte für Visa-Transaktionen zu der Reaktion der einzelnen Sparkassen geführt habe.
Zum anderen spüren die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken wegen der seit etwa einem Jahr von immer mehr Instituten angebotenen kostenlosen Girokonten deutlichen Gegenwind. Mit im Angebot der Wettberwerber-Konten sind oft Kreditkarten von Visa, die in Deutschland, im Euroraum oder auch weltweit gebührenfrei eingesetzt werden können. Die Sparkassen haben als Folge der Entwicklung den Schwachpunkt vieler Wettbewerber ausgemacht – die Bargeldversorgung an eigenen Automaten. Direktbanken unterhalten – bislang – zwar kein eigenes flächendeckendes Automatennetz, zahlen aber bereits einen zumindest kostendeckenden Betrag, mitunter auch ein Mehrfaches der tatsächlichen Kosten für Bargeldabhebungen mit Visa-Karten. Im Vergleich zu den erzielbaren individuellen Interbankenentgelten bei der EC/Girocard sind die Beträge aber deutlich geringer. Einen Imageschaden wegen der Kartensperrungen fürchten die Sparkassen, so die Verbandssprecherin, aber nicht.
Juristische Schritte geplant
Nachdem die Sparkassen die Gesprächsangebote abgelehnt oder gar nicht reagiert haben, wurde von den vier Banken das gemeinsame juristische Vorgehen beschlossen. Sie halten das Verhalten der Sparkassen für rechtswidrig. So werde gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, da einzelne Banken ohne sachlichen Grund vom Wettbewerb ausgeschlossen würden. Auch wenn es keine Verbandsempfehlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) gibt, Direktbankkunden oder Kunden anderer privater Banken von der Bargeldversorgung an Sparkassenautomaten auszuschließen, so vermuten manche der betroffenen Institute ein abgestimmtes Vorgehen der S-Finanzgruppe. Wenn dieser Vorwurf zutreffe, wäre dies ein Verstoß gegen das Kartellrecht. „Man hat den Eindruck, die Sparkassen praktizieren eine Art Guerilla-Taktik“, sagt die Sprecherin einer ebenfalls betroffenen Bank, die nicht genannt werden möchte. "Wir sehen das Ganze gelassen", so Verbandssprecherin Roth.