Bereits heute ist es in Deutschland üblich, dass Kreditinstitute Neukunden beim Girokontowechsel mit einem sogenannten Kontoeinzugs- beziehungsweise Kontoübertragungsauftrag unterstützen. Damit veranlasst die neue Bank im Auftrag seines Kunden, das bisherige Girokonto zu schließen und das Guthaben auf das neue Girokonto zu übertragen. Künftig kann das bisherige Institut auf Wunsch des Kunden hin auch eine Liste der bestehenden Daueraufträge mitgeben. Diese Informationen soll sie innerhalb von sieben Bankarbeitstagen zur Verfügung stellen. Die neue Bank soll innerhalb von weiteren sieben Bankarbeitstagen die gewünschten Daueraufträge neu einrichten.
Tipp: Fragen Sie Ihre neue Bank nach ihrem Umzugsservice für Neukunden. Das beste Girokonto für Ihre Bedürfnisse können Sie über die
Biallo-Vergleichsrechner finden.
Auch Dritte werden informiert
Ferner soll das kontoeröffnende Kreditinstitut Kunden dabei unterstützen, Dritte über die neue Kontoverbindung zu informieren. Dies gilt insbesondere für regelmäßige Gutschriften, beispielsweise die Mitteilung des neuen Gehaltskontos an den Arbeitgeber. Bei Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren soll das neue Kreditinstitut Kunden zum Beispiel Musterschreiben zur Verfügung stellen, mit denen sie ihre jeweiligen Vertragspartner, wie etwa den Energieversorger, über die neue Kontoverbindung informieren können.
Tipp: Treten Meinungsverschiedenheiten mit dem alten oder dem neuen kontoführenden Kreditinstitut auf, können Verbraucher die Angelegenheit durch die zuständige Kundenbeschwerdestelle - kostenfrei - überprüfen lassen.
Girokontowechsel innerhalb eines Landes erleichtern
Basis für die Erleichterungen beim Girokontenumzug ist eine Empfehlung der im ZKA zusammengeschlossenen Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die seit dem 1. November 2009 gilt. Sie basiert auf den zwischen der europäischen Kreditwirtschaft und der Europäischen Kommission vereinbarten "Gemeinsamen Prinzipien zum Kontowechsel". Ziel der europäischen Vereinbarung ist es, den Girokontowechsel innerhalb eines Landes zu erleichtern. Die "Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokontowechsel bei Verbrauchern" kann auf der Internetseite
www.zka.de unter "Zahlungsverkehr" abgerufen werden.