Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
- Verfügung ohne Pin
- Verfügung mit Pin
Verfügung ohne Pin
Bei unberechtigten Verfügungen im Lastschriftverfahren, ist es fast egal, wann die Abbuchung erfolgt – ob vor Kartensperrung oder danach. In jedem Fall haften Dritte für finanzielle Schäden.
Grund: Entweder der Sachbearbeiter am Bankschalter oder der Verkäufer im Geschäft muss die zu leistende Unterschrift genau prüfen. Dazu befindet sich eine Schriftprobe auf der Kartenrückseite. Das Risiko, dass die Unterschrift falsch ist, trägt in diesem Fall nicht der Kunde, sondern der Vertragspartner, also die Bank oder der Händler. Sie ermöglichen es den Kunden, auf diese Weise zu zahlen.
Wird ein Betrag unberechtigt abgebucht, besteht sechs Wochen lang die Möglichkeit der Rückbuchung. Damit sind Karteninhaber aus dem Schneider.
Verfügung mit Pin
Juristisch umstritten ist die Frage der Haftung, wenn Diebe vor Sperrung der Karte Abbuchungen mit der Pin-Nummer vornehmen. Die meisten Geldinstitute haben in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass Kunden bis zur Kartensperre haften, wenn sie sich grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verhalten haben.
Als grob fahrlässig gelten in der deutschen Rechtsprechung beispielsweise folgende Verhaltensweisen:
- das Notieren der Geheimnummer auf der EC-Karte oder auf einem Zettel in der Brief- oder Handtasche,
- das Weiterleiten der Pin an eine andere Person, wenn dadurch der Missbrauch ermöglicht wird,
- der Kartenbesitzer verständigt nicht umgehend den Kartensperrdienst, nachdem er den Verlust der Bankkarte bemerkt.