
Ist eine Bankkarte gesperrt, trägt das Kreditinstitut das Risiko
Wer haftet, wenn eine Konto- oder Kreditkarte abhanden gekommen ist? Entscheidend ist, wann der Verlust der Bank gemeldet wird. Nach der Sperrung sind Verbraucher aus dem Schneider. Allenfalls beim Lastschriftverfahren kann es danach noch schwierig werden.
Bei dieser Frage ist entscheidend, wann die Bank vom Verlust der Karte erfuhr und diese entsprechend sperren konnte. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
- Verfügung nach Kartensperrung
- Verfügung vor Kartensperrung
Verfügung nach Kartensperrung
Ist der Sperrannahmedienst verständigt und die Sperrung der Karte veranlasst, geht das Risiko der missbräuchlichen Verwendung der Karte auf das Kreditinstitut über. In diesem Fall sollte der Karteninhaber aus dem Schneider sein. Leider ist das aber nur bedingt der Fall. Das Problem liegt hier im Abbuchungsverfahren. Geschäfte und Händler verwenden entweder das Pin-Code-Verfahren oder das Lastschriftverfahren. Das Pin-Code-Verfahren, also das Zahlen mit Eintippen der Geheimnummer, zählt zu den sichersten Verfahren. Ist die Karte gesperrt, kann niemand mehr Geld abheben, weil beim Pin-Verfahren stets eine Rückkopplung zum Konto erfolgt.
Problem: Nicht wenige Händler verwenden aus Kostengründen lieber das einfachere Lastschriftverfahren. „Dabei erfolgt keine direkte Rückkopplung zum Konto des Kartenbesitzers wie beim Pin-Verfahren, sondern der Kunde bestätigt die Zahlung lediglich mit seiner Unterschrift“, erläutert Margit Schneider, Sicherheitsexpertin der Euro-Kartensyteme GmbH. Akzeptiert der Händler oder die Bank die Unterschrift, wird das Geld anstandslos vom Konto abgebucht.
Ganoven werde damit Tür und Tor geöffnet, so Schneider, denn die Signatur steht auf der Kartenrückseite. Das Ausspionieren der Geheimnummer erübrigt sich. „Im Gegensatz zum Pin-Verfahren kostet die Lastschrift keinen Cent, deshalb kommt sie noch häufig zum Einsatz“, vermutet Schneider.