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30.04.2010 15:10 Uhr
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Kreditkarte und Pin

Im Zweifelsfall haftet der Kunde

Von Brigitte Watermann
Kreditkarte Pin Sicherheit Finanzportal Biallo.de
Das Pin-System für Bargeldabhebungen mit Kreditkarten am Automaten ist zumindest nach einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt ausreichend sicher. Hat ein Kunde seine Kreditkarte verloren, und wurde danach mit der Pin Geld am Automaten gezogen, haftet er folglich für den Schaden.
Eine Bargeldabhebungen mit Kreditkarte und Pin ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) ausreichend sicher (Az.: 23 U 22/06). Das Gericht lehnte in zweiter Instanz eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ab, die einen weitergehenden Schutz der Bankkunden durchsetzen wollte. Das Urteil hat zur Folge, dass die Kartenherausgeber weiterhin nicht für Abhebungen mit Geheimzahl bei Kreditkarten haften, die den Inhabern verloren gegangen oder gestohlen worden sind.
Bei Abhebungen mit der verschwundenen Originalkarte und der richtigen Geheimzahl wird den Besitzern weiterhin wegen des sogenannten Anscheinsbeweises entweder versuchter Betrug oder fahrlässiger Umgang mit der Pin-Geheimnummer unterstellt. Das OLG knüpfte damit an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (Urteil vom 5. Oktober 2004, XI ZR 210/03).

Verbraucherschützer: „Sicherungssystem nicht ausreichend“

Im Rechtsstreit mit der Euro Kartensystem GmbH in Frankfurt, einem Unternehmen, das für die deutsche Kreditwirtschaft Dienstleistungen rund um den kartengestützten Zahlungsverkehr übernimmt, hatte die Verbraucherzentrale hingegen argumentiert, dass das Sicherungssystem der Karten nicht ausreichend sei. Ihr lägen zahlreiche eidesstattliche Versicherungen honoriger Bankkunden vor, dass sie ihre Geheimzahlen nirgendwo notiert hätten, es aber trotzdem zu unerklärlichen Abhebungen gekommen sei. Weiter hatten die Verbraucherschützer dargelegt, es gebe auch Fälle von Kunden, die nachweislich ihre Geheimnummer von der ausgebenden Stelle noch gar nicht erhalten hatten, als ihr Konto von Unbekannten geplündert wurde.
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Leserkommentare

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30.07.2009 19:38 Uhr
Matthias: Lobbyisten
Man kann den Eindruck gewinnen, daß die Frankfurter Richter auf den Lohnlisten der Kreditwirtschaft stehen.- Selbst angesehene Experten aus den Landeskriminalämtern haben in den einschlägigen TV Sendungen dargelegt, daß die Karten eben nicht sicher sind ! Muß hier erst wieder der Bundesgerichtshof die Köpfe zurechtrücken, wie z.B. damals beim Zypries Gesetzentwurf zum internationalen Haftbefehr "Auslieferung auf erstes Verlangen ohne Befragung des Beschuldigten"-Verkommt Deutschland mehr und mehr zur Bananenrepublik - auch juristisch ?!
09.07.2009 13:24 Uhr
Thomas Opel: Bargeldabhebung mit falscher PIN
Mir ist auch per PIN und Kreditkarte Geld gestohlen worden. Später, als ich die PIN für eine neue Kreditkarte sperren lassen wollte, konnte ich mit einer FALSCHEN PIN über 2.000 EUR abheben, ohne daß das System etwas bemerkt hätte. Alles sicher ? Mehr Infos gibt´s unter www.kreditkartendiebe.de
02.07.2009 10:44 Uhr
Flemming: Sicherheit Kreditkarte
Über mein Kreditkartenkonto wurden unberechtigt Beträge abgebucht. Nach Aussage meiner Bank war hier der Server eines Unternehmens geknackt worden, bei dem ich mit Kreditkarte bezahlt hatte. Wie bitte hätte ich mich dagegen schützen sollen? Ich hatte die Karte nie aus der Hand gegeben und hatte zu keinem Zeitpunkt die PIN benutzt, da ich die Karte ausschliesslich online benutzt hatte
02.07.2009 08:10 Uhr
Wolfgang Meyer: Juristenstaat!
Wir leben nicht in einem Rechtsstaat sondern in einem Juristenstaat. Zumindest die Revision hätte zugelassen werden müssen. Es ist eine Frechheit, wie sich einige Richter und Richterinnen aufspielen. Wer zahlt denn die Gehälter und Pensionen dieser Herrschhaften?! Ich habe schon lange den Glauben an Gerechtigkeit verloren...
Foto: Adpic ID:2580
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