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18.11.2009 15:45 Uhr
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Missbrauch von Bank- und Kreditkarten

Gerichtsurteile und Strafmaß

Von Max Geißler / biallo.de
Kartendiebstahl Kartenmissbrach Gerichtsurteile Geld- und Kreditkarte EC-Karte Masterkarte Visakarte Girokonto Finanzportal Biallo.de
Ob aus dem Wohnmobil, der Handtasche, auf dem Stadtfest oder durch Einbruch ins eigene Haus – Kartendiebe kennen alle Tricks. Wie Karten entwendet werden, welche Schäden entstehen können und was Gerichte zur Schuldfrage sagen.





Verlust von:
Tathergang
Urteil
EC-Karte
Die Karte steckt in der Handtasche. Die Tasche befindet sich im verschlossenen Pkw. Der Täter schlägt eine Scheibe ein und entwendet die Tasche.
Selbst Schuld, urteilt das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-16 U 160/04), die Aufsichtspflicht sei verletzt.
Pin und
Kreditkarte
Ein Dieb dringt in ein Haus ein und entwendet sowohl Geheimnummer als auch Kreditkarte.
Kein Verschulden, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/M. (Az. 7 U 18/00). Kein Vorwurf der Fahrlässigkeit, weil beide Sachen in getrennten Stockwerken des Hauses aufbewahrt wurden.
EC-Karte
Diebe entwenden die versteckte Karte aus einem Wohnmobil.
Kein Verschulden, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/M. (24 U 188/99). Begründung: Bei Mitnahme an den Strand wäre die Karte noch unsicherer aufbewahrt gewesen.
EC-Zweitkarte
Vom Konto wird Geld mit Hilfe der Zweitkarte abgebucht. Der Kontoinhaber behauptet, niemals eine Zweitkarte bekommen zu haben.
Kein Verschulden, urteilt das Amtsgericht Berlin Mitte (16 C 202/01). Die Bank müsse beweisen, dass die Zweitkarte dem Kunden auch wirksam zugegangen ist. Kann der Beweis nicht erbracht werden, haftet die Bank.
EC-Karte
Wird auf einem Stadtfest das Portemonnaie samt Bankkarte gestohlen. Der Dieb hebt mehrfach Geld vom Konto ab.
Der BGH weist die Schadensersatzklage zurück, weil „der erste Anschein" dafür spreche, dass der Inhaber die EC-Karte und die Pin-Nummer nicht ausreichend getrennt aufbewahrt hat. Dies sei grob fahrlässig, der Bankkunde muss für den Schaden selbst aufkommen. (Az. XI ZR 210/03)
EC-Karte
und Personal-ausweis
EC Karte und Personalausweis werden gestohlen. Der Dieb hebt damit bei 4 Banken jeweils 10.000 Euro ab.
Kein Verschulden. Das Landgericht Bonn verurteilt die Sparkasse Köln-Bonn zu 40.000 Euro Schadenersatz. Grund: Die Bankmitarbeiter hätten sowohl die Unterschrift unter dem Auszahlungsbeleg als auch das Passfoto besser mit dem vorgelegten Personalausweis vergleichen müssen. (Az. 3 O 126/05)
Quelle: Biallo & Team, eigene Recherchen


Welche Strafe erwartet Kartendiebe?

Beim Missbrauch von Geldkarten können verschiedene Tatbestände erfüllt sein. In Frage kommen: Betrug, Urkundenfälschung, Computerbetrug, Kartenmissbrauch oder Untreue.

Am häufigsten kommen Betrugsdelikte vor. Sie können mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren der Strafe bestimmt sich nach den Umständen der Tat sowie der Person des Täters. Von Bedeutung sind dabei die Schadenshöhe, eventuelle Vorstrafen oder Bemühungen um Schadenbegrenzung oder Wiedergutmachung. Ersttäter kommen in der Regel mit einer Geldstrafe davon.

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