
Kontoauszüge werden auch weiterhin auf dem Weg dem Kunden bereitgestellt, der bislang zwischen Bank und Kunde vereinbart wurde
Dicke Briefe von Banken und Sparkassen flattern Kunden in diesen Wochen in die Briefkästen. Darin sind die neuen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute erhalten, die ab dem 31. Oktober 2009 in Deutschland gelten. Die Änderungen ergeben sich aus der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht, die für alle 27 EU-Staaten greift.
Ziel ist der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area - kurz Sepa). Auch wenn die Banken beteuern, dass sich in der Praxis für die Kunden kaum etwas ändere, sorgen die neuen Bedingungen teilweise weiterhin für Verwirrung und Rückfragen von Bankkunden. Biallo.de klärt einige wichtige Punkte:
Kontoauszüge
Auch nach den neuen Regelungen gilt: Kontoauszüge werden dem Kunden weiterhin auf dem selben Wege zugestellt wie bisher. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Kreditinstitute künftig einmal monatlich einen Kontoauszug zur Verfügung stellen. Das kann in elektronischer Form geschehen, aber beispielsweise auch per Postversand. Mit Bezug auf die neuen gesetzlichen Regelungen dürfen die Institute keinem Kunden einen neuen Versandweg aufs Auge drücken. Tipp: Überprüfen Sie, welche Vereinbarung Sie mit Ihrer Bank getroffen haben und passen Sie sie gegebenenfalls auf Ihre Bedürfnisse an.
Wer seine Kontoauszüge zum Beispiel in seinem Online-Postfach nicht abruft, bekommt sie auch heute schon nach einer bestimmten Frist, die von Institut zu Institut unterschiedlich sein kann, zugeschickt. Etwaige Auslagen für Porto können sich Bank oder Sparkasse nach Auskunft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) erstatten lassen. Die Kostenmodelle sind aber von Haus zu Haus unterschiedlich. Darunter ändert sich auch unter Sepa nichts.
Für Verwirrung hatte etwa ein Schreiben der Postbank bei manchen Kunden gesorgt. Darin hatte die Bank auf ihre neuen erweiterten Kontoinformationen in Form eines Finanzstatus hingewiesen, der übersichtlich alle Informationen zu diversen Konten, Depot- und Kreditkartensalden des Kunden bei der Postbank zusammenfasst. Auch Postbank-Kunden, die bislang ihre Kontoinformationen im Online-System erhalten, können diesen Finanzstatus beantragen, müssen es aber keineswegs. Er kostet sie dann 90 Cent pro Aussendung. Kunden mit einem anderen Kontoführungsmodell, die schon bislang Auszüge per Post bekommen, zahlen für den neuen Kontoauszug in Form des Finanzstatus dagegen nichts.