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Wie sieht es bei Banken und Sparkassen konkret aus?

Wir haben mehr als 30 Institute befragt. Darunter überregionale Geschäftsbanken, aber auch Direktbanken sowie einige Sparkassen. Bei fast allen lauten die Antworten gleich:
  1. Wir bieten keine speziellen Pfändungsschutzkonten an.
     
  2. Wer bereits Kunde ist, kann sein Girokonto in ein solches Konto umwandeln lassen. Gebühren werden dafür nicht erhoben. Für das umgewandelte Konto gelten ansonsten die gleichen Bedingungen.
Das heißt: Wer bereits ein Konto hat, ist fein raus. Leer gehen hingegen all die Personen aus, die über keine Kontoverbindung mehr verfügen. Sie sind auf den guten Willen der Banken angewiesen. Am leichtesten tun sich die betroffenen Personen bei den Sparkassen. Dort sollten sie nach einem Konto auf Guthaben-Basis fragen. Um die Kosten einzudämmen sollte man darüber hinaus die Kontoauszüge immer selbst ausdrucken und die Automaten für Überweisungen usw. nutzen.

Folgende Banken haben uns die oben genannten Auskünfte gegeben:

Überregionale Banken Regionale Banken Direktbanken
Postbank Frankfurter Sparkasse ING-Diba
Hypovereinsbank Hamburger Sparkasse 1822direkt
Santander Consumer Bank Sparkasse Köln-Bonn Netbank
Targobank Nassauische Sparkasse  
  Stadtsparkasse München  
  Münchner Bank  
Ausnahme sind bislang nur die Deutsche Bank und die Berliner Sparkasse, die auch neuen Kunden ein solches Konto anbieten. Doch während die Berliner es zumindest bei den monatlichen Grundgebühren von zwei bzw. vier Euro einschließlich Sparkassen-Card belassen, stellt Deutschlands Primus dafür 8,99 Euro in Rechnung. Zum Vergleich: Das Aktiv-Konto bekommt man für nur 4,49 Euro.
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P-Konto seit Juli Pflicht
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Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
10.02.2012 10:55 Uhr - von Redaktion Biallo.de
Laufzeit eines P-Kontos
Sehr geehrte Frau Buchmann, uns sind keine Regelungen zur befristeten Einrichtung von P-Konten bekannt. P-Konten können allerdings gekündigt werden - etwa, wenn der Kontoinhaber das Konto für betrügerische Transaktionen missbraucht. Der Grundschutz (also für Alleinstehende etwa 1.030 Euro) gilt unbefristet. Höhere Freibeträge gelten u.U. befristet - und die Bank kann die Vorlage einer neuen Bescheinigung über eine Unpfändbarkeit über den Basispfändungsschutz hinaus verlangen.
09.02.2012 16:35 Uhr - von Susanne Buchmann
Laufzeit eines P-Kontos
Sehr geehrte Damen und Herren, muss ein P-Konto immer wieder neu beantragt werden? Ist die Laufzeuit eines P-Kontos je nach Bank verschieden ? Mit freundlichen Grüßen Susanne Buchmann
08.05.2009 00:20 Uhr - von Arno Nühm
Tja traurig sowas. Erst bekommt der Gläubiger sein Geld nicht und dann wird der Schuldner noch weiter geschützt. Wann werden die Gläubiger geschützt?
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