Wir haben mehr als 30 Institute befragt. Darunter überregionale Geschäftsbanken, aber auch Direktbanken sowie einige Sparkassen. Bei fast allen lauten die Antworten gleich:
- Wir bieten keine speziellen Pfändungsschutzkonten an.
- Wer bereits Kunde ist, kann sein Girokonto in ein solches Konto umwandeln lassen. Gebühren werden dafür nicht erhoben. Für das umgewandelte Konto gelten ansonsten die gleichen Bedingungen.
Das heißt: Wer bereits ein Konto hat, ist fein raus. Leer gehen hingegen all die Personen aus, die über keine Kontoverbindung mehr verfügen. Sie sind auf den guten Willen der Banken angewiesen. Am leichtesten tun sich die betroffenen Personen bei den Sparkassen. Dort sollten sie nach einem Konto auf Guthaben-Basis fragen. Um die Kosten einzudämmen sollte man darüber hinaus die Kontoauszüge immer selbst ausdrucken und die Automaten für Überweisungen usw. nutzen.
Folgende Banken haben uns die oben genannten Auskünfte gegeben:
| Überregionale Banken |
Regionale Banken |
Direktbanken |
| Postbank |
Frankfurter Sparkasse |
ING-Diba |
| Hypovereinsbank |
Hamburger Sparkasse |
1822direkt |
| Santander Consumer Bank |
Sparkasse Köln-Bonn |
Netbank |
| Targobank |
Nassauische Sparkasse |
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Stadtsparkasse München |
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Münchner Bank |
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Ausnahme sind bislang nur die Deutsche Bank und die Berliner Sparkasse, die auch neuen Kunden ein solches Konto anbieten. Doch während die Berliner es zumindest bei den monatlichen Grundgebühren von zwei bzw. vier Euro einschließlich Sparkassen-Card belassen, stellt Deutschlands Primus dafür 8,99 Euro in Rechnung. Zum Vergleich: Das Aktiv-Konto bekommt man für nur 4,49 Euro.