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04.04.2008 08:00

Darlehensverkauf

Verunsicherte Schuldner sollten für Klarheit sorgen

von
Immobilienfinanzierung Darlehensverkauf
Der Verkauf von Immobiliendarlehen verunsichert weiterhin Bankkunden. Deshalb stellte der Bundesverband deutscher Banken (BDB) jetzt klar: „Bei einem Kreditverkauf hat der Erwerber keine anderen Rechte als das ursprüngliche Kreditinstitut“, so BDB-Sprecherin Kerstin Altendorf.



Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn umfassende Sicherheit bestünde, hielte die Bundesregierung und auch Verbraucherschützer keine gesetzliche „Risikobegrenzung“ zum Schutz der Darlehensnehmer für notwendig.

„Zunehmend verkaufen Banken ihre Forderungen aus Krediten an Finanzinvestoren, die sie dann kurzfristig realisieren“, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Immobilienkredite von rund acht Milliarden Euro sind bereits an ausländische Investoren verkauft worden, so eine Studie des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen. Zypries’ Gesetzentwurf ist unter Experten dennoch umstritten. „Dadurch wird in Wirklichkeit die ungehinderte Fortsetzung dieser Geschäfte ermöglicht“, kritisiert Professor Karl-Joachim Schmelz vor dem Bundestagsfinanzausschuss, andere halten das Gesetz dagegen für überflüssig.
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Banken reagieren unterschiedlich auf die Verunsicherung der Kunden
 
„Banken verkaufen Kredite? Ihre Volksbank-Raiffeisenbank nicht!“, liest man in großformatigen Anzeigen. Peter Buschbeck, Chef der SEB, sagt, wer seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, dem „werden wir den Verbleib des Kredits bei der SEB garantieren“. Damit ist sie die Ausnahme. Ein Großteil der Institute beabsichtigt derzeit keine Kreditverkäufe, wie eine Umfrage von biallo.de belegt. Aber die wenigsten der befragten Banken waren bereit, dies zu garantieren. Wie können sich Schuldner schützen, solange es keine gesetzliche Neuregelung und keine gefestigte Rechtsprechung gibt?
Sicherungsvertrag ergänzen lassen
 
Nehmen Sie, auch als Neukunde, die Banken beim Wort und lassen Sie den Sicherungsvertrag mit einem Abtretungsverbot ergänzen, sollte die Bank bislang keine individuelle Zusicherung abgegeben haben. Inhalt: Das Darlehen wird bei vertragsgemäßem Verhalten nicht verkauft. Diese Sicherungsabrede verbindet das Darlehen mit der Grundschuld und erschwert so die Verwertung. Verweigert dies die Bank, kann man ihr im Fall des Darlehensverkaufs trotz eigenem vertragsgemäßen Verhaltens Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Darlehensvertrages ankündigen - und auch den wirkungsvollen Gang an die Öffentlichkeit erwägen.


Die Vollstreckungsabwehrklage

Ist das Darlehen bereits abgetreten und wendet sich eine Verwertungsgesellschaft an den Schuldner, holen Sie sofort Rechtsrat ein. Unterzeichnen sie niemals eine Verkaufsvollmacht. Einer drohenden Verwertung begegnet man mit einer Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO). Hoffnung für Hauseigentümer: Wegen fehlender Rechnungslegung des Aufkäufers hat in einem solchen Verfahren jetzt das OLG München (Az.: 5 U 5102/06) die Zwangsvollstreckung untersagt.

Alternative zur Grundbuchsicherung

Hypothek statt Grundschuld, denn die Hypothek kann nicht ohne das Darlehen verkauft werden. Der Erwerber einer Grundschuld kann dagegen die volle Höhe der eingetragenen Schuld unabhängig von der tatsächlichen Rückzahlung des Darlehens zwangsvollstrecken – was bei mehrfacher Weitergabe von Darlehen mit der Grundschuld an Investoren mitunter geschieht. Aber: Hypotheken sind nur von wenigen Banken akzeptiert. Das gleiche Ergebnis erreicht man mit einer eindeutig formulierten Zweckvereinbarung im Sicherungsvertrag.

Löschungsbewilligung bei teilweiser Tilgung

Wer sein Darlehen bereits teilweise getilgt hat, kann von der Bank eine Löschungsbewilligung für den nicht mehr benötigten Teil der Grundschuld verlangen. Dann kann gegen Gebühr das Grundbuch berichtigt werden - und im ungünstigsten Fall auch nur in der eingetragenen Höhe vollstreckt werden.

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Foto: Alexander Heimann/ddp ID:1042
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