Maximal ein Prozent Vorfälligkeitsentschädigung
So erfreulich diese Verbesserungen sind, einen Nachteil gibt es dennoch. Bisher konnten Kunden nach einer Laufzeit von sechs Monaten und der Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ohne Gebühren aus dem Vertrag. Das können sie seit dem 11. Juni zwar zu jeder Zeit. Doch Banken dürfen ihnen dann eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Deren Höhe ist – anders als bei Baudarlehen – auf ein Prozent der Kreditsumme begrenzt. Bei Restlaufzeiten unter einem Jahr sind es 0,5 Prozent der Kreditsumme. Einige Banken wie beispielsweise die
ING-Diba, haben bereits erklärt, dass Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen werden.
Auch die
Darstellung bei biallo.de hat sich geändert. Bei bonitätsabhängigen Krediten hatten wir bisher den rechnerischen Mittelwert zwischen dem günstigsten und dem teuersten Zins je Laufzeit dargestellt. Nun stellen wir den Zins ein, den zwei Drittel aller Kunden erhalten und machen zugleich darauf aufmerksam, dass es sich um einen bonitätsabhängigen Kredit handelt. In der Detail-Info erfahren Sie dann durch Klick auf den jeweiligen Anbieter, ob die Bank im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt oder nicht.