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Ratenkredite

Regierung will Lockvogel-Offerten verhinden

06.11.2008 08:00
Von Markus Schüren und Horst Biallo
Kredite Verbraucherdarlehen Verbraucherschutz Bundesfinanzministerium Verbraucherportal Biallo.de
Nach einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sollen Verbraucher über alle wesentlichen Kreditbestandteile vor Abschluss des Vertrages aufgeklärt werden. Schuldner sollen die Darlehen künftig jederzeit zurückgeben dürfen.
Der neue Entwurf des Bundesjustizministeriums soll eine schon beschlossene EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Zum einen soll der Verbraucher vor Abschluss eines jeden Vertrages genau über alle wesentlichen Bestandteile informiert werden. Die Nennung des Zinssatzes allein reicht demnach nicht mehr aus. So soll jeder die einzelnen Angebote besser vergleichen können. "Unseriösen Lockvogelangeboten wird ein Riegel vorgeschoben", verspricht Bundesjustizministerien Brigitte Zypries.
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Noch wichtiger: Verbraucher sollen in Zukunft Kredite ganz oder teilweise jederzeit zurückzahlen dürfen. Dafür soll eine Frist von maximal ein Monat gelten. Bislang kann man Ratenkredite frühestens nach einem halben Jahr mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zurückgeben, so dass man frühstens nach neun Monaten aus einen Vertrag wieder hinaus ist. Verlangt eine Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, darf diese nicht höher sein als ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages. Schließlich sollen Banken dem Kunden den Kreditvertrag bei unbefristeten Verträgen (z.B. Abrufkredite) nur mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen können.


All diese Regelungen beziehen sich auf Konsumentenkredite oder die Autofinanzierung, nicht jedoch auf Immobiliendarlehen. "Diese sind im Gesetzestext ausdrücklich ausgenommen", bestätigte Pressesprecherin Isabell Jahn gegenüber biallo.de. Das neue Gesetz soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten.

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