In dem Fall lehnte der Student der „Gesundheitsökonomie im Praxisverbund“ nach erfolgreichem Studienabschluss das neue Stellenangebot seines Arbeitgebers ab. Mit Antritt der neuen Stelle sollte die Darlehensschuld von knapp 24.000 Euro in 60 Monatsraten abgebaut werden. Da aber die Vereinbarung über das Darlehen vom Gericht als unklar und nicht verständlich gewertet wurde, muss der ehemalige Student die Summe nicht zurückzahlen.
Unklar sei insbesondere geblieben, ob und mit welcher Tätigkeit und Vergütung der Beklagte hat eingestellt werden sollen. „Eine derartig lückenhafte Vertragsgestaltung eröffnet dem Arbeitgeber ungerechtfertigt weitgehende Entscheidungsspielräume“, so das Bundesarbeitsgericht.
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