
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie - nicht alles läuft nach Plan
Am 11. Juni ist die ins deutsche Recht gewendete Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten. Biallo.de hat hierüber umfassend berichtet. Allerdings zeichnen sich hier bereits Probleme und Stolperfallen ab.
Teile der Neuregelungen, die den Widerruf betreffen, treten erst später in Kraft, weil es der Bundesregierung innerhalb eines Jahres – also seit einer entsprechenden Entschließung des Bundestages vom 2. Juli 2009 - nicht gelungen ist, eine Musterwiderrufsbelehrung zu formulieren.
Hierfür musste ein Änderungsgesetz zum Verbraucherkredit-Richtlinie-Umsetzungsgesetz formuliert werden, das frühestens am 9. Juli 2010 in Kraft tritt. Es betrifft sogenannte verbundene Geschäfte, also Käufe im Fernabsatz, also etwa im Internet oder Versandhandel, die mit einem Darlehen finanziert werden.
Welche Regelung gilt ab wann?
Kommt es zum Streit über den Widerruf eines solchen Geschäfts, so der Trierer Rechtsprofessor Peter Bülow, „dann werden die zeitlichen Etappen neuer verbraucherkreditrechtlicher Regelungen die Rechtspraxis noch lange Zeit beschäftigen“.
Ist der Vertrag vor dem 11. Juni 2010 geschlossen, gilt das alte Recht und die bisherige Widerrufsbelehrung. Wurde der Vertrag zwischen dem 11. Juni 2010 und vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes geschlossen: Die Widerrufsinformation als Pflichtangabe ist erforderlich, allerdings gibt es hierfür kein Muster. Das hat zur Folge, dass der Verkäufer die Widerrufsinformation selbst formulieren muss, womit laut Bülow aber die meisten scheitern werden. Nur für Verträge, die nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes geschlossen wurden, gelten dann die neuen Verbraucherregeln mitsamt der Musterinformation, so Bülow in der Neuen Juristischen Wochenschrift vom 10. Juni.