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22.01.2010 13:17 Uhr
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Cosmos Direkt

Neuer Konto-Schutzbrief

Von Annette Jäger
Produktcheck Cosmos Direkt Finanzportal Biallo.de
Wird die EC- oder Kreditkarte geklaut und das Konto leer geräumt, haftet der Karteneigentümer mit bis zu 150 Euro, bis die Karte offiziell gesperrt ist. Hat er grob fahrlässig gehandelt, haftet er in voller Höhe. Vor derartigen Vermögensschäden soll eine neue Versicherungspolice schützen: Der Konto-Schutzbrief von Cosmos Direkt.
Merkmale: Der Schutzbrief begleicht Vermögensschäden von bis zu 50.000 Euro pro Jahr, die durch Missbrauch beim bargeldlosen Zahlungsverkehr entstehen können. Dazu gehört der Diebstahl von Pin-Nummern oder Kartendaten beim Geldabheben am Automaten, bei Bezahlvorgängen in Geschäften und im Internet oder beim Online-Banking. Der Schutz gilt weltweit. Ein Single zahlt für die Police 24 Euro im Jahr, eine Familie 36 Euro.

Stärken:
Versichert ist auch grob fahrlässiges Mitwirken durch den Versicherten am Schaden, beispielsweise wenn Pin und Karte gemeinsam im Portemonnaie aufbewahrt werden.

Schwächen: Das Produkt ist fragwürdig. Der mögliche Schaden bleibt kalkulierbar. Wer nicht 50.000 Euro auf seinem Girokonto hat, benötigt auch keine Versicherungssumme in dieser Höhe. An Bargeldautomaten gibt es meist ein Tageslimit von 500 oder 1.000 Euro. Auch die Höhe von Kreditkartenzahlungen sind limitiert.

Wettbewerber: Der Konto-Schutzbrief ist ein Novum auf dem Versicherungsmarkt. Für Vermögensschäden kommen auch Banken auf, wenn der Versicherte nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Auf der Eigenbeteiligung von 150 Euro bleibt man aber immer sitzen, außer die Bank hat einen geringeren Betrag vorgesehen.

Fazit: Auf den Schutzbrief kann man verzichten. Wer die Vorsichtsmaßnahmen beachtet, kann sich gut schützen. Es gibt Einzelfälle, bei denen man erst verspätet feststellt, dass Kartendaten ausgespäht und größere Summen abgehoben wurden. Oder aber, dass Geld mit einer korrekten Pin-Nummer abgehoben wurde, obwohl der Eigentümer nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Leider liegt dann die Beweislast bei ihm. Nur in einem solchen Ausnahmefall wäre diese Versicherung hilfreich.

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