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Schwarz-gelber Bürokratie-Irrsinn

05.01.2010 09:15
Von Rolf Winkel
Recht kritisch Bürokratie Hartz IV Kindergeld Finanzportal Biallo.de
Ämter kassieren Kindergelderhöhung
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition will laut Koalitionsvertrag den Bürokratieaufwand um 25 Prozent reduzieren. Wunderbar – auch wenn man sich fragen kann, wie das genau gemessen werden soll. Doch wie beginnt man mit dem Bürokratieabbau? Bestimmt nicht, indem man zunächst neue Bürokratie aufbaut. Genau das geschieht aber derzeit bei der Verrechnung des vielfach gefeierten höheren Kindergeldes mit den Hartz-IV-Leistungen.
Doch der Reihe nach: Zum neuen Jahr gibt’s ein Geschenk vom Staat für die Familien – verkündet die Bundesregierung. Mehr Kindergeld – und zwar 20 Euro mehr im Monat pro Kind. Was dabei vergessen wird: Ausgerechnet ärmere Familien gehen dabei leer aus.

Zwar bekommen auch sie das um 20 Euro höhere Kindergeld pro Sohn oder Tochter überwiesen. Im Gegenzug werden aber ihre Hartz-IV-Leistungen entsprechend gekürzt. Traurig für die Betroffenen.

Erst auszahlen und dann zurückfordern

Doch der bürokratische Teil dieser Posse kommt erst jetzt: Die Kindergelderhöhung wurde erst ziemlich spät, nämlich am 18. Dezember 2009, endgültig vom Bundesrat beschlossen. Für die Ämter war das oft zu spät, um schon neue gekürzte Hartz-IV-Bescheide für den Januar 2010 zu erstellen. In diesen Fällen werden deshalb – so das Bundesarbeitsministerium – „bereits ergangene Bescheide nachträglich entsprechend angepasst“. Mit anderen Worten: Die Hartz-IV-Träger überweisen Anfang Januar erst „zu viel“ Arbeitslosengeld (ALG) II. Anschließend erstellen sie neue Leistungs- und Rückforderungsbescheide und verlangen das zunächst „zu viel“ überwiesene ALG II zurück. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass diese Prozedur oft nicht ohne Komplikationen und Streitigkeiten über die Bühne gehen wird.

Es geht auch anders

Dass es ganz anders – und unbürokratischer – geht, hatte die große Koalition Anfang 2009 vorgemacht, als es die letzte Kindergelderhöhung gab. Damals wurde das laufende ALG II wenigstens nicht angetastet. Weniger ALG II gab es 2009 erst, als der laufende Bewilligungszeitraum, der bei Hartz IV meist sechs Monate dauert, zu Ende ging.

Diese vergleichsweise großzügige Übergangsregelung hatte die Bundesagentur für Arbeit auch in diesem Jahr favorisiert – wohl auch wegen des weitaus geringeren bürokratischen Aufwands. Denn wegen der Kindergeldänderung müssen nun immerhin knapp eine Million neue Bescheide erstellt und verschickt werden. Wie war das noch mit dem Bürokratieabbau?
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Leserkommentare

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05.01.2010 18:50 Uhr
Diesch, G.: Fernab dr Realität
Allmählich wird die bisherige Schwerfälligkeit des Staates weiter gefördert, statt sie zu entlasten. Fast alle Neuigkeiten werden in der Anwendung komplizierter.
Foto: colourbox.com ID:3401
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