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ALG-I-Antrag

Verschiebung kann sich lohnen

15.11.2010 08:00
Von Rolf Winkel
Wer arbeitslos wird, sollte so früh wie möglich Arbeitslosengeld I beantragen. Manchmal lohnt es sich aber auch, die Antragstellung um einige Tage oder Wochen zu verschieben. Wenn das offensichtlich so ist, muss die Arbeitsagentur hierüber „spontan“ informieren, hat das Landessozialgericht Hessen in einem rechtskräftigen Urteil entschieden (Az: L 7/10 AL 185/04).
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Seit Anfang 2008 können Arbeitnehmer, die 50 oder älter sind, die Versicherungsleistung ALG I länger als ein Jahr erhalten – und zwar für maximal 24 Monate, sofern sie die notwendigen Vorversicherungszeiten erfüllen.

Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann bis zu 15 Monate ALG I erhalten. Für Arbeitslose zwischen 55 und (unter) 58 Jahren gibt es die Leistung für maximal 18 Monate (bei nachgewiesenen 36 Beschäftigungsmonaten). Wer 58 oder älter ist, bekommt bis zu 24 Monate ALG I (bei 48 Beschäftigungsmonaten innerhalb der letzten fünf Jahre).

Diese Regelungen sind  „geburtstagsscharf“. Folge: Wer einige Tage zu früh Arbeitslosengeld I beantragt, bekommt unter Umständen einige Monate weniger Arbeitslosengeld – und umgekehrt.
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Wenn es für einen Arbeitslosen aufgrund seines Lebensalters günstiger ist, nicht zum Zeitpunkt der tatsächlich einsetzenden Arbeitslosigkeit, sondern erst später Arbeitslosengeld I zu beantragen, so ist dies möglich und rechtens. Über die eventuellen Vorteile eines solchen späteren Antrags muss die Arbeitsagentur den Antragsteller unaufgefordert aufklären. Dies gehört zu ihren gesetzlichen Beratungspflichten.

Im vom Darmstädter Gericht verhandelten Fall hatte die Agentur für Arbeit genau dies nicht getan. Die Richter entschieden deshalb, dass die Arbeitsagentur von einem fiktiven späteren und für den Arbeitslosen günstigeren Datum der Arbeitslosmeldung ausgehen muss und nachträglich noch entsprechend länger Arbeitslosengeld I bewilligen muss.
Tipp: Wie viel Arbeitslosengeld-I Ihnen voraussichtlich zusteht, ermitteln Sie mit unserem ALG-I-Rechner.
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Leserkommentare

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23.06.2009 13:48 Uhr
Lindner Norbert:
dann sagen Sie aber bitte auch dazu, dass man vorher mindest. 36 Monate seit der letzten Arbeitslosigkeit gearbeitet haben muß!!! sonst gib es nur 12 Monate.
Foto: Jens Schlueter/ddp ID:629
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