
Seit Anfang 2008 können Arbeitnehmer, die 50 oder älter sind, die Versicherungsleistung ALG I länger als ein Jahr erhalten – und zwar für maximal 24 Monate, sofern sie die notwendigen Vorversicherungszeiten erfüllen.
Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann bis zu 15 Monate ALG I erhalten. Für Arbeitslose zwischen 55 und (unter) 58 Jahren gibt es die Leistung für maximal 18 Monate (bei nachgewiesenen 36 Beschäftigungsmonaten). Wer 58 oder älter ist, bekommt bis zu 24 Monate ALG I (bei 48 Beschäftigungsmonaten innerhalb der letzten fünf Jahre).
Diese Regelungen sind „geburtstagsscharf“. Folge: Wer einige Tage zu früh Arbeitslosengeld I beantragt, bekommt unter Umständen einige Monate weniger Arbeitslosengeld – und umgekehrt.
Bildungsprämie
Geld vom Staat für Weiterbildung
Hartz IV
Auch teure Klassenfahrten müssen bezahlt werden
Abfindung und Hartz IV
Wenn der Chef zu spät zahlt
ALG II für Selbständige
Selbstständig und dennoch Anspruch auf Unterstützung
| 1 | Targobank | 4,99 %
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| 2 | C&A Bank | 5,41 %
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| 3 | SKG Bank | 5,55 %
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| 4 | SWK Süd-West-Kred. | 5,75 %
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| 5 | 1822 direkt | 5,85 %
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