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Startseite » Soziales » ALG II für Selbständige
11.07.2008 08:00 Uhr
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ALG II für Selbständige

Selbstständig und dennoch Anspruch auf Unterstützung

Von Rolf Winkel
Arbeitslosengeld ALG II Hartz IV Selbstständige Verbraucherportal Biallo.de
Das Arbeitslosengeld II ist keine Versicherungsleistung, auf die man erst durch sozialversicherte Beschäftigungsverhältnisse einen Anspruch erwerben muss. Es handelt sich vielmehr um eine staatliche Leistung, die bei „Bedürftigkeit“ gezahlt wird.
Damit kommt sie – anders als früher die Arbeitslosenhilfe – auch für Selbstständige in Frage, die zu wenig zum Leben haben. Unter den rund sieben Millionen Beziehern von Hartz-IV-Leistungen sind immerhin rund 90.000 Selbstständige, die ALG II erhalten – und vermutlich wären es noch weit mehr, würden alle ihren Anspruch geltend machen. Denn diese Möglichkeit ist – wegen des irreführenden Namens „Arbeitslosengeld“ - vielfach unbekannt.


In der Langfassung erfahren Sie, wann sich ein Antrag auf ALG II für bedürftige Selbstständige lohnt:

  • Welche Leistungen stehen den Antragstellern zu?
  • Wie wird der Leistungsanspruch berechnet?
  • Wie berechnen die Ämter die Einkünfte der Selbstständigen?
  • Welche besonderen Regeln der Gewinnermittlung gelten dabei?
  • Welche (privaten) Ausgabenposten von den Einkünften gelten als absetzbar?
  • Wie hoch ist der Freibetrag bei Erwerbstätigkeit, den die Betroffenen geltend machen können?
  • Welche Betriebsausgaben sehen die Ämter als „angemessen“ an?
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