ALG-II-Rechner
Welche Leistungen Sie voraussichtlich erhalten
ALG-II-Kürzung
Weitergeleitetes Kindergeld ist kein Einkommen der Eltern
Regelleistung entscheidet über Abzüge
Das BSG hat nun entschieden, dass fürs warme Wasser von den Unterkunftskosten nur so viel abgezogen werden darf, wie hierfür in der Regelleistung enthalten ist – und das sind nach den Berechnungen des Gerichts für 2006 bei einem Alleinstehenden beispielsweise 6,22 Euro pro Monat, für Paare 11,20 Euro und bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren 18,53 Euro (jeweils etwa 1,8 Prozent der Regelleistungen).
Nur um diese Beträge darf die Arge die (angemessene) Warmmiete kürzen – wenn hierin Kosten für die Warmwasseraufbereitung enthalten sind. In zwei Fällen, über die das Gericht entschieden hatte, wurden höhere Abzüge vorgenommen. Tipp: Wenn die Unterkunftskosten – wie vielfach üblich – stärker gekürzt werden, können die Betroffenen unter Verweis auf die BSG-Urteile Widerspruch und Klage einlegen.
Tipp: Wie viel Hartz-IV-Leistungen Sie voraussichtlich erhalten, ermitteln Sie mit unserem ALG-II-Rechner.
| 1 | Targobank | 4,99 %
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| 2 | C&A Bank | 5,41 %
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| 3 | SKG Bank | 5,55 %
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| 4 | SWK Süd-West-Kred. | 5,75 %
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| 5 | 1822 direkt | 5,85 %
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