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Alternativen zum Pflegeheim

Wohngruppen und WG im Trend

26.01.2012 11:36
Von Annette Jäger
Sie vergessen den Herd auszuschalten, wissen nicht mehr, wie man sich anzieht und wo sie wohnen. Für die meisten Demenzkranken steht dann ein Umzug in ein Pflegeheim an. Mit gutem Gewissen entscheiden dies die wenigsten Angehörigen.
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Welche Alternativen gibt es? Demenzkranke finden in ambulant betreuten Wohngemeinschaften (WG) oder stationären Hausgemeinschaften ein neues Zuhause. Besonders Wohnformen, die ein selbst bestimmtes Leben nach eigenen Gewohnheiten ermöglichen, werden beliebter.

„Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige boomen“, sagt Heike Nordmann, Expertin für Wohnformen im Alter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mit der wachsenden Anzahl an Pflegebedürftigen sei auch eine „stärkere Differenzierung von Wohnformen gefragt“, sagt Holger Stolarz vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln. Rund 300 Wohngruppen gibt es bereits in Deutschland. Gerade für Demenzkranke setzen sie sich immer mehr durch – Berlin gilt hier als Hochburg. Auch in Teilen Nordrhein-Westfalens und in Niedersachsen ergänzen die WG das Heimangebot. Bayern, Hessen, Baden-Württemberg wie auch die neuen Bundesländer stehen dagegen noch am Anfang der Entwicklung. Aber: Billiger als ein Heim sind Wohngemeinschaften nur selten. Miete, Nebenkosten, Haushaltsgeld, eine Betreuungspauschale oder Pflegekosten und ein Nachtdienst ergeben nicht selten dieselbe Summe wie ein vollstationärer Heimplatz – zwischen 2.000 und 3.000 Euro im Monat.

Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse

Das Pflegegeld, über das der Betroffene frei verfügen kann (je nach Pflegestufe 235, 440 oder 700 Euro pro Monat) oder Pflegesachleistungen, um einen ambulanten Pflegedienst zu beschäftigen (je nach Pflegestufe 450, 1.100 oder 1.550 Euro im Monat). Zusätzlich können Sonderleistungen gewährt werden wie auch ein besonderes Betreuungsgeld, z.B. für Demenzkranke, von 1.200 bis 2.400 Euro im Jahr, je nach Betreuungsbedarf. Dieser Betrag wird unabhängig von einer Pflegestufe gewährt.

Man unterscheidet zwei Wohnmodelle: ambulant betreute Wohngemeinschaften - auch betreute Wohngemeinschaft, begleitete Wohngruppe oder Pflegewohngemeinschaft genannt – und stationäre Hausgemeinschaften.

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Wohngemeinschaften
 

Dort verfügt jeder der sechs bis acht Bewohner über ein eigenes Zimmer, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume. Die Pflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst. Betreuungskräfte und Haushaltshilfen kommen in die Gemeinschaft und unterstützen die Bewohner. Wie viel Hilfeleistung nötig ist, wann sie erbracht wird und von wem, bestimmen die Bewohner und ihre Angehörigen selbst.

Stationäre Gemeinschaft

Dort leben zwischen sechs und zwölf pflegebedürftige Menschen in einer Gruppe zusammen. „Meist sind mehrere solcher Gruppen in einem Gebäude untergebracht“, erklärt Stolarz. Die Gruppen sind autonom und bestimmen eigene Regeln der Alltagsgestaltung. Betreut und gepflegt werden sie von Mitarbeitern des Heimes.

Die meisten ambulant betreuten Wohngruppen fallen derzeit nicht unter das Heimgesetz. Dadurch können sie individuell gestaltet werden, andererseits gibt es auch keine Qualitätskontrolle. Bei der Auswahl einer Einrichtung sollte man unbedingt die betreuenden Dienste genauer unter die Lupe nehmen. Es muss garantiert sein, dass die Bewohner und deren Angehörige die Hausherren sind und die Dienstleister nur eine Gastrolle haben. Das Zusammenleben - Umgang mit Haushaltsgeldern, Beauftragen von Hilfsdiensten etc. - sollte vertraglich geregelt sein.

Wollen Sie mehr wissen? In der Langfassung informieren wir über:
  • Wie ist die aktuelle Situation für Pflegebedürftige?
  • Welche alternativen Wohnformen gibt es?
  • Wie findet man die richtige Einrichtung?
  • Worauf sollte man bei der Auswahl achten?
  • Welche finanziellen Zuschüsse gibt es?
  • Wie kann und sollte die Wohnung angepasst werden?
  • Welche Adressen können einen weiterführen?
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