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Alterseinkünfte

Wie Fiskus und Sozialversicherungen bei Rentnereinkommen zugreifen

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„Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an“, sang Udo Jürgens schon, als er Mitte 40 war. Mittlerweile ist er 73 und sein Hit läuft immer noch. Darin beschwört der Sänger das unbeschwerte Leben im verdienten Ruhestand.
Gemessen an früheren Rentnergenerationen geht es der überwiegenden Zahl der heutigen Ruheständler tatsächlich recht gut. Doch so wird es nicht bleiben. Nicht nur NRW-Ministerpräsident Norbert Rüttgers redet von der drohenden Armut künftiger Rentnergenerationen. „Multi-Vorsorge“ ist daher angesagt: Gesetzlich, betrieblich, per Riester- und Rürup-Verträge sowie über ganz „normale“ Rentenversicherungen. Da kann man schnell die Übersicht verlieren.


Unsere Langfassung hilft Ihnen bei der Orientierung. Sie erfahren, bei welchen Formen der Altersversorgung Fiskus und Sozialversicherungen auf welche Weise zugreifen.

Die Langfassung gibt Antwort auf die Fragen:

  • Welcher Teil der gesetzlichen Rente wird besteuert?
  • Wie werden die auch künftig noch zu erwartenden (kleineren) Rentensteigerungen besteuert?
  • Welcher Teil der Rente geht an die Kranken- und Pflegeversicherung?
  • Wie wird die betriebliche Altersversorgung besteuert?
  • Werden auch bei Direktversicherungen Beiträge an die Sozialversicherung fällig?
  • Was gilt bei Riester- und Rürup-Renten?
  • Bleibt die Riester-Rente generell von Sozialversicherungsbeiträgen verschont?
  • Welche Rolle spielt es, ob Rentner freiwillig oder pflichtversichert sind?
     
203/Quelle: Biallo.de
Rolf Winkel   16.05.2008

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